Marco Bülow hat am 27. November 2018 seinen Austritt aus der SPD erklärt, trotzdem bleibt er Abgeordneter. Er ist nicht der einzige im Bundestag, der partei- und fraktionslos im Parlament sitzt. Ein Mandat mit wenig Einflussmöglichkeiten.

Das ehemalige SPD-Mitglied Marco Bülow ist nicht der einzige Abgeordnete, der während einer Legislaturperiode aus der Partei austritt. Vor ihm hat diesen Schritt Frauke Petry und Mario Mieruch – beide ehemalige AfD-Mitglieder – vollzogen.

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Abgeordnete, die ihrer Partei und damit auch ihrer Fraktion den Rücken kehren, bleiben Mitglied des Bundestags. Der Politikwissenschaftler Marcel Solar erklärt, dass Abgeordnete jederzeit das Recht zu so einem Schritt haben, allerdings sei das mit Kosten verbunden, weil sie nicht mehr über die selben Rechte verfügen wie Abgeordnete mit Fraktionszugehörigkeit. Außerdem müssten sie sich von ihren Wählern auch fragen lassen, warum sie das Parteiprogramm, für das sie auch zur Wahl angetreten sind, jetzt nicht mehr unterstützen würden.

Forderung, Mandat zurückzugeben

Im Fall von Marco Bülow sei es sogar so, dass der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil dem Abgeordneten nahe lege, sein Mandat zurückzugeben. Aus Sicht der Partei sei das nachvollziehbar, sagt Marcel Solar, denn entweder ist der Abgeordnete über einen Listenplatz ins Parlament gekommen oder die Partei hat ihn zumindest im Wahlkampf so unterstützt, dass er ein Direktmandat holen konnte. Tritt ein Abgeordneter aus der Partei aus, fehlt der Fraktion eine entscheidende Stimme, um ihre Politikvorhaben voranzubringen.

Politische Bedeutungslosigkeit

Als fraktionsloser Abgeordneter hat Marco Bülow - wie die beiden anderen auch – wenig Einfluss. Ihnen wird zwar Redezeit im Parlament gewährt, aber weitaus geringer als den Fraktionen, denen die 709 Abgeordneten angehören. Selbst die müssen innerhalb der Fraktionen darum kämpfen, zu einem bestimmten Thema sprechen zu dürfen.

"Bei den Fraktionslosen ist es immer wieder ein Kampf um die Redezeit und dementsprechend ist es viel anstrengender."
Marcel Solar, Politikwissenschaftler

Überhaupt bleibt den Fraktionslosen im Bundestag kaum eine Mitwirkungsmöglichkeit, da die Parlamentsarbeit über die Fraktionen organisiert wird. Gesetzesinitiativen werden über die Fraktionen eingereicht, Untersuchungsausschüsse können nur einberufen werden, wenn genügend Parlamentarier die Initiative unterstützen, Anfragen können nur gestellt werden, wenn ein bestimmtes Quorum sich für das Thema ausspricht.

"Als einzelner fraktionsloser Abgeordneter kann man vielleicht mal einen Änderungsantrag zu einem Gesetzesentwurf stellen, man kann aber insgesamt viel weniger gestalten."
Marcel Solar, Politikwissenschaftler

Unterm Strich können die Fraktionslosen im Bundestag kaum Politik gestalten. Vielleicht liegt es vor allem an der Bedeutungslosigkeit, in die Abgeordnete rutschen, wenn sie aus der Partei oder Fraktion austreten, dass es im Schnitt pro Legislaturperiode immer Einzelfälle sind, die den Schritt wagen.

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Shownotes
Parteiaustritt
Abgeordnete ohne Parteizugehörigkeit haben kaum Einfluss
vom 01. Dezember 2018
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Marcel Solar, Politikwissenschaftler