© dpa | Steffen Trumpf
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Partydrogen | 02. Juli 2025

Lachgas und K.o.-Tropfen werden verboten

Erfrierungen und Risse im Lungengewebe: Das sind nur zwei der Risiken, die Konsumierende von Lachgas eingehen. Die Partydroge soll nun ebenso verboten werden wie die Chemikalien GBL und BDO. Sie werden unter anderem für K.o.-Tropfen verwendet.

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Partydrogen
Lachgas und K.o.-Tropfen werden verboten
vom 02. Juli 2025