Vorfahrt in Einbahnstraßen, Abstand zu Autos, vor einer Ampel rechts überholen. Radfahrer haben Rechte, die aber oft unbekannt sind und deswegen zu Streit im Verkehr führen. In der zweiten Podcast-Episode des Radfunk räumen wir mit Halbwissen rund um Rechte von Radfahrern auf.

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Radfahren mit Kopfhörern ist nicht verboten - das haben wir in unserem ersten Radfunk-Podcast geklärt. Das Feedback von Hörern: Polizisten haben gesagt Kopfhörer auf dem Rad seien verboten. Dabei ist das falsch: Solange man noch genug von der Umgebung mitbekommt, ist das Fahren mit Kopfhörern erlaubt. Die Rechte von Radfahrern sind offenbar kompliziert und nicht alle kennen sie. Wir klären über die häufigsten Missverständnisse auf: Einbahnstraßen, Zebrastreifen, Radwegbenutzungspflicht. Außerdem geht es darum, wie Fahrradfahrer zu ihrem Recht kommen, zum Beispiel wenn ein Auto auf dem Radweg park. 

Radfunker Paulus Müller und Klaas Reese im RADFUNK-Podcast "Rechte von Radfahrern" mit diesen Gästen:

  • Siegfried Brockmann - Leiter Unfallforschung der Versicherer
  • Ulrike Dronkovic - Fachanwältin für Verkehrsrecht
  • "Der Polizeibeobachter" - Fahrradaktivist

Hier könnt ihr den Podcast beim Deutschlandfunk abonnieren, oder ihr hört ihn direkt im Video.