Mehrere Tausend Rechtsextreme feiern unter dem Schutz des Versammlungsrechts ein Neonazi-Konzert. Um das in Zukunft zu verhindern, fordert der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow die Einschränkung dieses Grundrechts. Wir wollten wissen: Geht das überhaupt?

Im südthüringischen Themar haben am Wochenende mehrere Tausend Rechtsextreme ein Rechtsrocker-Konzert veranstaltet. Insgesamt 46 Strafanzeigen hat die Polizei im Zuge des Konzerts aufgenommen - unter anderem wegen dem Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole, Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz.

Die Polizei prüft außerdem ein Video, auf dem mehrere Rechte zu sehen sind, die den Hitlergruß zeigen. Wer in Deutschland den Hitlergruß zeigt, kann laut Paragraf 86a StGB mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Ramelow will Versammlungsrecht ändern

Fällt der Gruß auch unter den Straftatbestand der Volksverhetzung, kann die Strafe noch höher ausfallen - allerdings muss sich der Täter in diesem Fall auch noch konkret menschenverachtend oder gegen bestimmte Gruppen äußern, sagt Gudula Geuther aus dem Deutschlandradio-Hauptstadtstudio. Die Polizei hat mittlerweile um weitere Originalaufnahmen des Konzertes gebeten.

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Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat nach dem Konzert gefordert, das Versammlungsrecht zu ändern, damit sich die Teilnehmer in Zukunft nicht einfach hinter dem Recht auf Meinungsfreiheit verstecken können. Ein solches Konzert sollte seiner Meinung nach also nicht als Versammlung eingestuft werden. Dann könnte auch einfacher dagegen vorgegangen werden.

Diskussion um Versammlungen

Mit der Forderung hat er eine Diskussion losgetreten. Denn die Versammlungsfreiheit steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Im Unterschied zu Veranstaltungen ist der Zweck von Versammlungen, zur "öffentlichen Meinungsbildung" beizutragen und nicht bloß zu unterhalten. Im Falle des Rechtsrock-Konzertes hatte der Landkreis gegen das Konzert geklagt. Doch die Richter urteilten, dass die Veranstaltung unter den Schutz der Meinungsfreiheit falle. Denn die Konzertinhalte würden zur Meinungsbildung beitragen, so die Richter.

"Gerade in dieser rechten Szene sind es oft gerade die Texte, über die die Aussagen transportiert werden und deswegen kann es durchaus sein, dass das - solange es kein strafbarer Inhalt ist - von der Meinungsfreiheit gedeckt und als Meinungsäußerung zu schützen ist."
Gudula Geuther über die Argumentation der Richter zum Rechtsrock-Konzert

Wenn also Inhalte transportiert werden, die unter den Schutz der Meinungsäußerung fallen, dann dürfte der Vorschlag von Bodo Ramelow schwierig umzusetzen sein, sagt Gudula Geuther.

Kritik hatte es auch an der Tatsache gegeben, dass das Konzert mit seinen 35-Euro-Tickets eine kommerzielle Veranstaltung sei. Doch die Frage, ob kommerzielle Veranstaltungen unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen oder nicht, sei bisher nicht geklärt, so Gudula Geuther.

Shownotes
Rechtsrock-Konzerte
Im Namen der Versammlungsfreiheit
vom 17. Juli 2017
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartnerin: 
Gudula Geuther, Deutschlandfunk Nova Hauptstadtstudio