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In Luxemburg ist am 01. August 2017 besonderes Gesetz in Kraft getreten: Es erlaubt Unternehmen, die auf Planeten und Asteroiden Mineralien oder andere Stoffe abbauen, diese Stoffe zu behalten. Luxemburg ist das erste Land in Europa, das dieses Thema gesetzlich regelt.

Kein Land der Erde darf den Besitz von Planeten oder Asteroiden für sich beanspruchen. Das regelt ein Vertrag der Uno. Von den Bodenschätzen, die es dort gibt, ist allerdings nicht konkret die Rede. 

Das luxemburgische Gesetz regelt den Besitz für alle Unternehmen, die wenigstens ein Büro in Luxemburg haben. Ein ähnliches Gesetz hatte 2015 schon Barack Obama unterzeichnet – das bezog sich aber ausschließlich auf Unternehmen, deren Hauptsitz in den USA liegt.

"Verstoß gegen geltendes Recht"

Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht an der Uni Köln, hält von beiden Gesetzen sehr wenig. Beide würden sehenden Auges geltendes Recht verletzen.

"Das ist völkerrechtswidrig, was die Luxemburger da gemacht haben."

Weil das All, die Planeten und Asteroiden niemandem gehören, könne auch kein Land in dem Zusammenhang Gesetze erlassen - zumindest keine gültigen. Bestimmen, wem Rohstoffe da oben gehören, das könne ausschließlich die Internationale Gemeinschaft, also alle Staaten zusammen, entscheiden. 

"Man muss den USA und Luxemburg klar sagen: So geht es nicht."

Luxemburg hat eine gewisse Tradition in der Raumfahrt: Das kleine Land engagiert sich seit den 1980er Jahren sehr stark im Satelliten-Bereich. 

Warum macht Luxemburg das?

Luxemburg möchte offensichtlich daran anknüpfen, sagt Hobe, und für Europa so etwas wie der Hauptanziehungspunkt bei diesem Thema werden.

"Das Gesetz ist natürlich darauf angelegt, Weltraum-Firmen nach Luxemburg zu bekommen. Es steht also ein starkes kommerzielles Interesse dahinter."

Letztlich sei das Ganze eine Art gefährliche PR-Aktion, von der man nicht wisse, ob sie erfolgreich sein wird, glaubt Hobe. Die Luxemburger wollen jetzt aber schauen, wie weit sie damit gehen können. 

Schwer zu bestrafen

Das Problem des Völkerrechts sei, dass es keine wirklichen Sanktionsmöglichkeiten bietet. Wenn Luxemburg das jetzt ausprobiert, sei also vor allem die Frage, wie – oder ob überhaupt – die Internationale Gemeinschaft reagiert, ob also etwa Wirtschaftssanktionen verhängt werden. Denn leider seien diese Gesetze nur relativ wenigen Menschen bekannt, so Hobe.

Bis dieses so wichtige Thema aber wirklich hochaktuell wird – und dann auch völkerrechtlich verbindlich geregelt werden muss – wird aber Experten zufolge noch einige Zeit vergehen.

"Alle Spezialisten sagen, das ist gar keine Frage der nächsten 10 oder 15 Jahre, sondern eher der nächsten 30, 40 oder 50 Jahre."
Shownotes
Rohstoff-Abbau im All
"Luxemburg handelt völkerrechtswidrig"
vom 01. August 2017
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht der Universität Köln