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Wer fliegen will und dann unverschuldet am Boden bleibt, hat eigentlich ein Recht auf Erstattung der Flugkosten. Doch die Realität in der Corona-Krise sieht anders aus: Zehntausende warten seit Wochen auf ihr Geld. Dabei gibt es eine EU-Verordnung, die das regelt. Zahlungsfrist: Sieben Tage. Werden Gutscheine statt Geld angeboten, ist das eigentlich ein Rechtsbruch.

Am 25.03 hätte der Eurowings-Flug CGL85K von Köln-Bonn aus starten sollen, doch Sars-CoV-2 verhinderte das. Der Flug wurde am Vortag annulliert. Noch am selben Tag beantragte der Fluggast online die Rückzahlung – und dann passierte erst einmal nichts. Dieser Fall, der unserer Redaktion vorliegt, ist offenbar beispielhaft für viele andere Fälle.

Airlines vertrösten ihre Kunden

So kommt es zum Beispiel in der Verbraucherzentrale Hessen verstärkt zu Beschwerden bezüglich der Rückerstattung von Flugtickets, bei denen über Wochen und Monaten nichts passiert sei, sagt Peter Lassek von der hessischen Beratungsstelle. Beim Kundenservice der Fluggesellschaften können Passagiere Ansprüche zwar geltend machen, würden im weiteren Verlauf aber vertröstet.

"Das klassische Muster sieht so aus: Ich mache den Anspruch geltend, melde mich beim Kundenservice. Dann kommt eine freundliche Stimme, ich werde vertröstet, dann vergehen weitere Wochen."
Peter Lassek, Verbraucherzentrale Hessen

Zu Beginn der Krise hätten viele Verbraucher noch Verständnis gehabt, doch das sei langsam aufgebraucht, sagt Peter Lassek. Wie viele Menschen derzeit auf ihr Geld warten, weiß niemand. Die Zahl der Rückforderungen geht aber in die Zehntausende, hat unser Reporter herausgefunden. Allein bei Flightright – einem Unternehmen, dass Fluggästen bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Fluggesellschaften hilft – sind über 60.000 Fälle gesammelt.

Auch die großen Fluggesellschaften enttäuschen

Viele Fälle dürften dabei klar sein: Die Airlines müssen zahlen – laut EU-Verordnung innerhalb von sieben Tagen. Der Gründer von Flightright Philipp Kadelbach sagt, vor allem enttäuscht hätte Ryanair, aber auch die Lufthansa, KLM, Air France und Turkish Airlines.
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In unserem Fall des Eurowings-Flugs geht die Story am 14.05. weiter: Die Fluggesellschaft schreibt, dass sie eine Barzahlung ablehnt, aber einen Gutschein ausstellen würde. Das sei ein klarer Rechtsbruch, sagt Phillip Kadelbach, laut EU-Kommission seien Gutscheine nicht legal.

"Es ist ein klarer Rechtsbruch. Die Kommission hat gesagt, Gutscheine sind nicht legal, ihr müsst das Geld zurückzahlen."
Phillip Kadelbach, Gründer von Flightright

Allein bei der Lufthansa beläuft sich die Rückerstattung auf zwei Milliarden Euro. Auch nach der Rettung durch den Staat läuft die Auszahlung der Kunden immer noch zögerlich. Die Airlines nutzen verspätete Rückzahlungen als Insolvenzpuffer. Es sei die Abwägung der Airlines zwischen Insolvenz und Fortbestand des Unternehmens einerseits, und einem massiven Rechtsbruch sowie Imageschäden andererseits. Hier seien sich viele selbst am nächsten, meint Philipp Kaldebach.

Luftfahrt-Bundesamt sollte Auge auf Airlines haben

Dass Fluggesellschaften sich an geltendes Recht halten, darauf achtet in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt. Ein Sprecher der Behörde sagte dem Handelsblatt, dass man die schleppenden Rückzahlungen der Fluggesellschaft beobachten würde und auch Kontakt mit betroffenen Luftfahrtunternehmen aufgenommen habe.

In unserem konkreten Fall stellt sich das anders dar: Das Verhalten von Eurowings wurde beim Luftfahrt-Bundesamt angezeigt. Die Behörde antwortete, dass sie von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens absehe und die Bearbeitung Ihrer Anzeige abschließe.

Keine Sanktionen in Sicht - Amtsgericht Frankfurt schlägt Alarm

Massenhaftes Fehlverhalten der Airlines – aber weit und breit keine Sanktionen in Sicht. Die Folge anscheinend: Die Airlines sitzen das Problem aus und warten mit der Zahlung solange, bis die Fälle vor Gericht gehen, sagt unser Reporter. Phillip Kaldebach glaubt, dass das Luftfahrt-Bundesamt die Fälle bis zur Grenze des Nichtstuns herausgezogen habe, sei eher politisch motiviert.

Das Amtsgericht Frankfurt schlägt indes Alarm: Die Belastungsgrenze sei erreicht, das Gericht sieht sich von Airlines zu Inkassozwecken missbraucht. Warum das Luftfahrt-Bundesamt hier nicht stärker eingreift? Seit drei Tagen fragen wir an, kurz vor Redaktionsschluss ein Vierzeiler. Die Zusammenfassung: Die Airlines geben sich Mühe, die Pandemie ist schuld.

Die Rückerstattung für das Ticket in unserem Fall hat Eurowings dann übrigens am 11.06. gezahlt – nach elf Wochen. Und: nachdem ein Anwalt eingeschaltet wurde.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Annulierte Flüge in der Coronakrise
Rückerstattung von Flugtickets: Gutscheine sind nicht legal
vom 15. Juli 2020
Autor: 
Stephan Beuting, Deutschlandfunk Nova