Diese Woche ist es wieder soweit. Viele Kinder starten in ihre Schulkarriere. Und die beginnt überall in Deutschland mit einem christlichen Einschulungsgottesdienst. Trotz der Trennung von Kirche und Staat. Stellt sich die Frage, ob solch ein Religionszwang noch zeitgemäß ist.
In Deutschland gilt eigentlich die Trennung von Kirche und Staat. De facto ist das aber nicht der Fall, sagt unser Autor Armin Himmelrath. Denn auch in staatlichen Gemeinschaftsgrundschulen und weiterführenden Schulen wird der Schulgottesdienst praktiziert, weil er in allen Landesverfassungen verankert ist.
"Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe zu erziehen."
Und Lehrer, die an einer Schule ihre Lehrtätigkeit aufnehmen, werden auf die Verfassung vereidigt und müssen dieser dann auch gerecht werden. Dadurch macht der deutsche Staat unmissverständlich klar, dass die christlichen Religionen ein wichtiger Bestandteil im gesellschaftlichen Leben sind, meint unser Autor.
Schulgottesdienst könnte Integration in Deutschland gefährden
Die Landesverfassungen stammen in der Regel aus den 40er und 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. In den zurückliegenden rund 65 Jahren haben sich die Lebensrealitäten aber soweit verschoben, dass das Festhalten am Schulgottesdienst möglicherweise ein Integrationshindernis werden könnte, sagt Armin Himmelrath.
"Eltern, die das nicht wollen, müssen aktiv werden und machen sich damit ein bisschen zu Außenseitern. Dann hat man einen Sonderstatus für das eigene Kind. Und dann wird es natürlich schwierig."
Als offizielle Schulveranstaltung gilt bei Schulgottesdiensten grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Wollen Eltern aber nicht, dass ihr Kind in die Kirche gehen muss, müssen sie selbst aktiv werden und können ihr Kind vom Schulgottesdienst befreien lassen.
Grundschulkinder sehen den Schulgottesdienst von Natur aus nicht sonderlich kritisch und akzeptieren ihn zum Beispiel als Teil des festlichen Rahmens bei ihrer Einschulung. Bei älteren Schülern lässt die Begeisterung aber unter Umständen nach.
"Gottesdienste sollten nicht in der Schule durchgeführt werden. Dadurch werden die anderen Religionen benachteiligt."
Schüler haben ab dem 14. Lebensjahr die Möglichkeit, sich vom Religionsunterricht befreien zu lassen und in dem Fach Philosophie unterrichtet zu werden.
"Nicht hingehen ist ein öffentliches Statement und das ist für Schüler, je jünger sie sind, natürlich umso schwieriger."
Weil Schulpolitik Ländersache ist, müssten sechzehn Landesverfassungen oder Schulgesetze geändert werden, um Staat und Kirche auch tatsächlich voneinander zu trennen. Zurzeit wird so eine Verfassungsänderung aber nirgendwo ernsthaft diskutiert.