Bücher, Spielekonsole, Klamotten: Überflüssiges loswerden und gleichzeitig im Netz Geld damit verdienen, klingt super. Überschreiten die Verkäufe allerdings einen bestimmten Umfang und gelten somit als gewerblich Einnahmen, dann werden ab Januar 2023 Steuern fällig.

Es gibt verschiedene Plattformen für Second-Hand-Sachen. Auf manchen kann man alles anbieten und kaufen, andere haben sich auf bestimmte Waren spezialisiert. Die eine oder der andere von uns hat auch schon mal etwas ins Netz gestellt und so verkauft: Klamotten, Bücher oder Elektronik.

Für manches kann man nur auf geringe Cent- oder Eurobeträge hoffen, anderes ist heiß begehrt und lässt sich auch zu einem höheren Preis gut verkaufen. Wer nur sporadisch einzelne Sachen verkauft, kann das auch weiterhin tun, ohne dass er oder sie das Finanzamt darüber informieren muss.

"Bisher hatte das Finanzamt kaum Durchblick bei diesen Online-Plattformen, wer da was zu welchem Preis verkauft oder auch vermietet."
Gregor Lischka, Deutschlandfunk Nova

Einnahmen sind auch weiterhin unproblematisch, wenn wir gewisse Grenzen einhalten: Steuerfrei bleiben weniger als 30 Verkäufe pro Jahr, pro Plattform und insgesamt mit einem Verdienst von unter 2.000 Euro.

Nicht mehr als 30 Verkäufe oder 2.000 Euro Gewinn

Wenn wir mehr einnehmen als das, dann greift seit dem 1. Januar 2023 das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Dieses Gesetz sorgt dafür, dass die EU-Richtlinie 2021/514 auch in Deutschland eine rechtliche Grundlage erhält, mit der Vergehen belangt werden können.

Plattformen müssen Transaktionen melden

Bisher ermittelten die Finanzämter selbst gegen Steuersünder, die Gewinne aus Online-Verkäufen nicht meldeten. Das neue Gesetz verpflichtet die Online-Plattformen Transaktionen, die erfolgen, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Diese Regelung schließt private Verkäufer und Verkäuferinnen mit ein. Und auch die Vermietung von Immobilien, beispielsweise wenn wir unsere Wohnung über Airbnb anbieten, fällt unter dieses Gesetz.

Unterschied zwischen Einnahmen und Gewinn

Aber selbst wenn wir mit dem Verkauf unserer Sachen aus dem Keller die Grenze von 2.000 Euro überschreiten, heißt das nicht sofort, dass wir Steuern zahlen müssen. Denn ausschlaggebend ist nicht, was wir einnehmen, sondern unser Gewinn.

"Wenn du in diesem Jahr plötzlich 30 'alte Handys' von dir verkaufst oder an sehr vielen Tagen im Jahr dein Zimmer über AirBnB vermietest, dann könnte das Finanzamt hellhörig werden."
Gregor Lischka, Deutschlandfunk Nova

Denn um die Sachen zu erstehen, haben wir möglicherweise irgendwann einiges ausgegeben. Dadurch verringert sich unser Gewinn. Erst wenn dieser 2.000 Euro überschreitet, werden Steuern fällig.

Verschiedene Steuerarten

Je nachdem, wie viel wir verkaufen und ob die Einkünfte als steuerpflichtig gelten, können unterschiedliche Arten auf Steuern auf uns zukommen.

  • Wenn wir neu gekaufte Ware innerhalb eines Jahres weiterkaufen, gilt ein Freibetrag von 600 Euro.
  • Auch wenn wir regelmäßig Sachen verkaufen, gibt es – für Ledige – einen Grundfreibetrag von 10.908 Euro. Für alles was darüber liegt, fällt eine Einkommenssteuer an.
  • Wer im Jahr zuvor mehr als 22.000 Euro eingenommen hat und im aktuellen Jahr über 50.000 Euro verdient, muss auch noch eine Umsatzsteuer zahlen. Diejenigen, deren Gewinn geringer ist, profitieren von der Kleinunternehmerregelung.
  • Die Gewerbesteuer kommt ins Spiel, sobald Gewinne über 24.500 Euro liegen.
Shownotes
Second-Hand
Online verkaufen: Wann Steuern für Gebrauchtes fällig werden
vom 11. Januar 2023
Moderation: 
Markus Dichmann
Gesprächspartner: 
Gregor Lischka, Deutschlandfunk Nova