Die Störerhaftung soll weg - also endlich alles klar mit WLAN-Surfen unterwegs? So einfach ist es leider nicht.

Noch ist das Ganze eh nur eine Absichtserklärung der Bundesregierung, die aber in den vergangenen Tagen für Wirbel gesorgt hat: Die Störerhaftung für offene WLANs soll entfallen. Und damit der Hauptgrund, warum bei uns der öffentliche freie Zugang zum Netz noch längst nicht so verbreitet ist, wie in anderen Ländern. Demnächst könnte also wirklich jedes Café, jeder Supermarkt oder Tattoo-Shop einen Hotspot hinstellen - ohne Angst, wegen irgendwelcher Verstöße von Kunden oder Passanten abgemahnt zu werden. Und total flächendeckend würde das Gratisnetz dann, wenn wir auch noch unsere privaten Router daheim für andere öffnen würden.

Alles ohne Risiko? Das ist sehr, sehr fraglich, sagt unser Netzautor Michael Gessat. Zum einen ist das Gesetz ja noch nicht verabschiedet und gerade bei der Frage, für wen es gelten soll, gibt es große Meingsverscheidenheiten zwischen CDU und SPD. Vor allem ist unklar, ob für kleine gewerbliche Anbieter - also zum Beispiel einen Café - und für Privatpersonen die gleichen Regeln gelten sollen. Ganz ungeachtet davon, bleibt natürlich auch noch die Frage nach dem Risiko. Ein netter Tweet dazu gestern von Patrick Beuth, Redakteur bei der Zeit:

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Auf netzpolitik.org weist Richter Ulf Buermeyer auf einen juristischen Aspekt hin, der dagegen spricht, künftig aufs Passwort fürs WLAN zu verzichten: Auch große Zugangsprovider - denen kleine Anbieter ja mit der geplanten Reform erst gleichgestellt würden - seien demnach nicht völlig ohne Haftung. Wenn Urheberrechtsinhaber keine andere Möglichkeit haben, gegen einen Rechtsverletzer vorzugehen, könnten sie vom Provider - in dem Fall User, die ihr WLAN öffnen- verlangen, Zugangssperren einzurichten. Juristische Grundlage dafür sei ein sogenannter "Unterlassungsanspruch". Buermayer schlägt nun vor, bei der Gesetzesreform die Anbieter auch von solchen Unterlassungsansprüchen freizustellen. Und das fordert jetzt auch die Digitale Gesellschaft von der Koalition. Angeblich wäre damit die Störerhaftung abgeschafft. Allerdings vermutet unser Netzautor Michael Gessat, dass Urheber und Abmahner nicht einfach die Flinte ins Korn werfen werden, sondern erst einmal ein paar Fälle vor Gericht ausloten könnten.

Wenn die Polizei anrückt

Es gibt noch eine viel größere Gefahr, auf die Udo Vetter vom Lawblog hingewiesen hat: Wer seinen WLAN öffne und das Pech hat, dass über seinen Account Kinderpornografie hoch- oder runtergeladen wird, müsse damit rechnen, dass die Polizei anrückt und erst einmal Rechner und Festplatten beschlagnahmt - und müsse dann erst einmal seine Unschuld beweisen. Ein Verfahren, dass Wochen oder Monate dauern könne - mit allen sozialen und beruflichen Konsequenzen.

Bezeichnenderweise sind zurzeit auch viele Kunden von Unitymedia etwas irritiert: Golem berichtet, dass das Unternehmen eine Art Zwangsöffnung der Heimrouter plant. Demnach soll also der Router neben dem privaten Zugang des Kunden einen zweiten, offenen bereitstellen. Für dessen Benutzung würde dann auch Unitymedia haften. Das Problem: Die Zustimmung zu der Änderung setzte das Unternehmen quasi voraus - wem dabei unwohl ist, müsse aktiv widersprechen. Und auf ein Problem hat die Musikindustrie hingewiesen - scheinheilig, wie Netzpolitik.org findet: Offene WLANs könnten gefaked sein, es könnte also die Kommunikation abgegriffen werden.

Shownotes
WLAN-Störerhaftung
Risiken bleiben
vom 13. Mai 2016
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Michael Gessat