Wenn wir ins Restaurant gehen, müssen wir uns derzeit in ein Meldeformular eintragen. Auf diese Listen kann auch die Polizei für Ermittlungen zugreifen. Das findet der Jurist Udo Vetter bedenklich, weil hier offensichtlich der Datenschutz nicht mitbedacht wurde.

Ob im Café oder im Restaurant – überall da, wo wir bei einem Getränk oder einem Snack kurz verweilen wollen, müssen wir im Moment unsere Kontaktdaten in ein Meldeformular eintragen. Manchmal sind das Listen, die für die jeweiligen Tische einzeln ausgegeben werden, manchmal sind es Zettel, auf denen sich alle Gäste eines Cafés eintragen können. Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift – und schon ist es vorbei mit dem Datenschutz, meint zumindest Jurist Udo Vetter.

"Die Voraussetzungen sind schlicht Null. Man hat offensichtlich völlig vergessen, den Datenschutz zu berücksichtigen."
Udo Vetter, Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Diese Listen sollen eine spätere Nachverfolgung im Falle einer Corona-Infektion möglich machen. Aber sobald jemand im jeweiligen Restaurant, davor oder in unmittelbarer Nähe eine Straftat begeht, kann auch die Polizei diese Gästelisten unter Umständen für ihre Ermittlungen nutzen.

Zugriff auf Listen im Prinzip möglich

Die Strafprozessordnung regelt, dass die Strafverfolgungsbehörden auf diese Listen zugreifen dürfen, "wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen". Und weiter heißt es da: "Eine solche Maßnahme muss dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen."

Jurist Udo Vetter sagt, die Polizei könne eigentlich immer auf die Meldeformulare zugreifen. In diesem Sinne sei es nach derzeitigem Stand für Ermittlungsbehörden immer erlaubt, unsere Daten in diesen Listen einzusehen.

Meldeformulare könnten Angst davor auslösen, ins Raster zu geraten

Dass die Polizei jederzeit auf diese Meldeformulare zugreifen kann, sollte eigentlich nicht so sein, meint Udo Vetter, denn es könnte uns Angst machen, wenn wir befürchten müssen, dass unsere Freiheit eingeschränkt wird. Das könnte einen "Chilling-Effekt" hervorrufen, wie es auch bei der Vorratsdatenspeicherung der Fall war.

Selbst, wenn wir uns nichts zuschulden kommen lassen, könnte allein schon das Gefühl, dass unsere Daten überprüft werden könnten, dafür sorgen, dass wir ungern ins Restaurant gehen.

"Die Vorratsdatenspeicherung liegt momentan auf Eis, weil wir sonst immer befürchten müssen, digital überwacht zu werden."
Udo Vetter, Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Shownotes
Jurist Udo Vetter
"Sie gehen künftig nicht mehr ins Restaurant, aus Angst, ins Raster zu fallen"
vom 31. Juli 2020
Moderator: 
Sebastian Sonntag
Gesprächspartner: 
Udo Vetter, Strafverteidiger