Eine iranische Physikerin möchte in Deutschland studieren. Was aber, wenn ihr neues Wissen für uns oder politisch Verfolgte im Iran gefährlich werden könnte? Nun muss der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden, ob Studenten aus sogenannten Unrechtsstaaten das Visum verweigert werden kann.
Die Physikerin aus dem Iran wollte ein Promotionsstudium in Deutschland aufnehmen, doch die deutsche Botschaft in Teheran lehnte den Antrag ab. Sie hatte Bedenken, dass sie die in Deutschland neu gewonnenen IT-Kenntnisse im Iran zu Menschenrechtsverletzungen nutzen könnte. Ihr Forschungsvorhaben lag im Bereich IT-Sicherheit. Rechtlich sind die Behörden auf der sicheren Seite: Einen Anspruch auf einen Studienplatz in Deutschland gibt es nicht.
Gefährliche Wissenschaften
Probleme haben vor allem Studenten, die sich mit sensiblen Bereichen der Forschung beschäftigen wollen: Technik, Physik, alle Forschungsrichtungen, die sich für militärische, nachrichtendienstliche oder repressive Zwecke missbrauchen lassen könnten, sagt Johannes Glembek, Bundesverband ausländischer Studierender.
"Natürlich gibt es berechtigte Sicherheitsbedenken, aber die müssen konkret sein. Ich hoffe, dass das Verfahren transparenter wird."
Es gibt häufiger solche Ablehnungen. Wie viele Studenten genau von den Ablehnungen betroffen sind, ist nicht bekannt. "Wir wissen nicht, wie viele Menschen so einen Ablehnungsbescheid einfach hinnehmen", so Johannes Glambek. Die abgelehnten Studenten haben das Recht, gegen den Behördenbeschluss juristisch vorzugehen.