780 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, warnt die UNO. Dabei ist es überlebensnotwendig. Manche Länder haben daher ein Recht auf Trinkwasser formuliert.

Zu den Menschenrechten gehört, dass jeder Menschen nicht von einem anderen verletzt oder gar getötet werden darf. Dieses Recht dient nicht zuletzt dem Überleben der Menschen. In diesem Kontext ließe sich also durchaus auch ein Recht auf Wasser begründen, schließlich ist zum Überleben eines Menschen eine ausreichend große Menge sauberen Wassers notwendig.

Die UNO hat ein Menschenrecht auf Wasser formuliert und sogar konkrete Mengenangaben genannt: 20 Liter pro Person pro Tag zum Überleben, 50-100 Liter für die weitere private Nutzung. Allerdings drückt die UNO nur einen politischen Willen aus, dass die einzelnen Länder ein solches Recht konkret umsetzen. Eine juristische, bindende Wirkung hat die UNO-Resolution nicht, erklärt Ute Mager, Professorin für öffentliches Recht an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.

Erfolgreich geklagt, Wasserquellen zurück bekommen

Manche Länder haben das Recht auf Wasser aber tatsächlich schon festgeschrieben, zum Beispiel Uganda und Südafrika. In Botswana gab es sogar schon eine erfolgreiche Klage. Da haben Buschmänner vor dem nationalen Gericht geklagt. Sie wollten ihre lang genutzten Wasserquellen zurückhaben, die ihnen vom Staat entzogen worden sind.

Das Recht auf Wasser schließt übrigens nicht die Option aus, dass man dafür bezahlen muss. Allerdings muss der Preis "angemessen" sein.

Shownotes
Trinkwasser
Wo Wasser ein Grundrecht ist
vom 30. August 2016
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartnerin: 
Prof. Dr. Ute Mager