Die SPD darf Parteimitglied Thilo Sarrazin ausschließen, das hat die Berliner Landesschiedskomission entschieden. Bis zu einem endgültigen Rauswurf kann es aber noch dauern. Denn Sarrazin wehrt sich vehement.

Es ist bereits der dritte Versuch der SPD Thilo Sarrazin aus der Partei auszuschließen. Die Partei wirft ihm vor, durch seine Thesen zu Einwanderung und Muslimen die Partei zu schädigen. Bei dem Verfahren geht es in erster Linie um Thilo Sarrazins letztes Buch "Feindliche Übernahme". Nachdem das erste Verfahren 2010 scheiterte und das zweite 2011 mit einem Vergleich zu Ende ging, erhofft sich die SPD, im dritten Versuch erfolgreich zu sein.

"Parteien sind in Deutschland zu innerparteilicher Demokratie verpflichtet. Grundsätzlich können und sollen Mitglieder diverse Meinungen haben."
Niklas Potthoff, Deutschlandfunk Nova-Reporter

Thilo Sarrazin weist die Kritik von sich und kündigte an, gegen das Urteil weiter vorzugehen. Das Verfahren wird demnach vor dem Bundesschiedsgericht verhandelt. Thilo Sarrazin wirft dem verfahrensbevollmächtigten Lars Klingbeil vor, dieser hätte in der Verhandlung problematische Aussagen Sarrazins nicht klar benennen können.

Sarrazin will lebenslang Parteimitglied bleiben

Thilo Sarrazin betonte: Er will weiterhin in der SPD bleiben – bis zu seinem Lebensende. Dies wäre für die Meinungsvielfalt innerhalb der Partei wichtig.

Tatsächlich sind Parteien gesetzlich zu innerparteilicher Demokratie verpflichtet. Die Meinungsfreiheit der einzelnen Mitglieder muss also gewährleistet sein. Ein Ausschluss ist nur dann möglich, sollte ein Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung verstoßen oder der Partei schweren Schaden zufügen. Wann dies der Fall ist, bleibt allerdings eine Ermessensfrage. Darum sind die Verfahren meist langwierig, wie auch in diesem Fall.

Mehrere Ausschlussverfahren

Thilo Sarrazin ist nicht das einzige unliebsame Mitglied der SPD. In den vergangenen zehn Jahren ordnete die Partei bei zwei weiteren Mitgliedern ein Ausschlussverfahren an. Wolfgang Clement, ehemaliger Wirtschaftsminister und Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens hatte 2008 in einem Interview davon abgeraten, bei der kommenden Wahl in Hessen, die eigene Partei zu wählen. Sein Ausschlussverfahren ging bis vor das Bundesschiedsgericht. Schlussendlich verließ er eigenständig die Partei.

Ein weiteres Ausschlussverfahren wurde gegen SPD-Mitglied Sebastian Edathy eröffnet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, weil er "Material, dass im Grenzbereich zu dem, was die Justiz unter Kinderpornografie" versteht, im Internet bestellt haben soll. Auch dieses Parteiausschlussverfahren landete vor dem Bundesschiedsgericht. Es entschied Anfang 2016, dass Sebastian Edathys Mitgliedschaft für fünf Jahre ruhen sollte. Ab 2021 wird er voraussichtlich wieder vollständiges Mitglied der SPD sein.

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Shownotes
Parteiausschluss läuft weiter
SPD: Sarrazin-Rauswurf wird wahrscheinlicher
vom 24. Januar 2020
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Niklas Potthoff, Deutschlandfunk-Nova-Reporter