Verbraucherschützer*innen laufen Sturm gegen den sogenannten Wächtermodus in Tesla-Fahrzeugen, der die Umgebung mit Kameras scannt - offiziell, um Diebstahl zu verhindern. Die Kameras überwachen aber automatisch alle Personen, die sich in der Nähe befinden.

Anfang Juli haben die im Tesla standardmäßig installierten Kameras einen Mann in Freiburg dabei gefilmt, wie er das Auto zerkratzt hat. Für Polizei und Staatsanwaltschaft war das praktisch, weil sie die Aufnahmen für ihre Ermittlungen genutzt haben. Das ist ganz ganz legal.

Konflikt mit dem Datenschutz

Doch die moderne Technik verstößt – je nach Anwendung – gegen unsere Datenschutzgesetze: Das dauerhafte und anlasslose Filmen des öffentlichen Raums ist in Deutschland nicht erlaubt.

Klage gegen Tesla

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale verklagt Tesla unter anderem wegen diesem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und ist davon überzeugt, dass der Wächtermodus in Deutschland nicht gesetzkonform aktiviert werden kann. Tesla-Besitzende könnten durch den Einsatz sogar Bußgelder riskieren.

Für ein Bußgeld reicht es nach Angaben des Berliner Datenschutzbeauftragten bereits, wenn sich jemand bei der Behörde beschwert, gegen seinen Willen gefilmt worden zu sein. Genau das passiert beim Wächtermodus: Acht Kameras filmen den Bereich rund um das Auto, um mögliche Sicherheitsbedrohungen zu erkennen, und speichern die Daten in einer Dauerschleife.

"All diese Einschränkungen gelten natürlich nicht nur für den Tesla-Wächtermodus, sondern analog auch für die beliebten Dashcams, wenn diese dauerhaft und anlasslos aufzeichnen."
Andreas Noll, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Auch Dashcams, die nachträglich in Autos installiert werden oder auch auf Fahrradlenkern montiert sind und dauerhaft und anlasslos aufzeichnen, verstoßen gegen den Datenschutz.

Datenschützer*innen: Warnung zu spät und nicht ausreichend

Eine Warnung erfolgt, wenn der Wächtermodus eine Bedrohung registriert. Wenn sich zum Beispiel jemand an das Fahrzeug lehnt, erscheint in der Mittelkonsole eine Warnung, dass der Wagen ein Video aufzeichnet. Aus Sicht der Datenschutz-Fachleute ist das aber zu spät – der Besitzer müsste stattdessen ein Hinweisschild für die Videoüberwachung vor sein Auto stellen.

Zum einen ist das aber völlig unrealistisch und zum anderen könnte man den Wächtermodus damit aus Sicht der Datenschützer*innen allenfalls auf dem eigenen Grundstück gefahrlos verwenden.

Das Berliner Landeskriminalamt wollte Tesla wegen der Kameras sogar die Einfahrt auf sein Gelände verbieten. Später wurde das dann allerdings dahingehend dementiert, dass man die Auswirkungen des Wächtermodus erst noch genauer prüfen wolle.

Skepsis bei Unternehmen und Behörden

Mit den Kameras könnten aber sensible Bereiche gefilmt und Mitarbeiter*innen überwacht werden. Zum Datenschutz kommt also in solchen Fällen unter Umständen auch ein Sicherheitsproblem hinzu. Golem.de hat bei diversen Sicherheitsbehörden und Unternehmen in ganz Deutschland nachgefragt. Ergebnis: Tatsächlich verweigern manche Einrichtungen bereits jetzt Autos mit Kameras die Einfahrt aufs Firmengelände.

Rückfahrkameras kein Problem

Ob ein Unternehmen eine Pkw-Rückfahrkamera genauso als Sicherheitsbedrohung sieht wie die Überwachungskameras des Wächtermodus, muss jedes Unternehmen für sich beantworten.

Im Sinne des Datenschutzes ist es aber ein Unterschied, ob eine Rückfahrkamera nur für einen kurzen Zeitpunkt ausfährt und die Umgebung am Heck anzeigt, damit man besser manövrieren kann, oder ob die Kameras die Umgebung permanent überwachen und man diese Bilder dann auch noch aus der Ferne abrufen kann.

Shownotes
Überwachung
Warnung vor Tesla-Wächtermodus auf Parkplätzen
vom 16. August 2022
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Andreas Noll, Deutschlandfunk-Nova-Reporter