Viele nutzen eine Zugfahrt, um zu arbeiten. Anders als im Büro müssen wir hier besonders aufpassen, welche betriebsinternen Infos die anderen Mitfahrenden mitbekommen. Die müssen wir nämlich schützen.

Im Zug können wir – dank WLAN oder Hotspot – inzwischen fast genauso wie im Büro arbeiten. Viele Pendler*innen nutzen daher die Fahrt, um wahlweise auch etwas Arbeit in der Bahn zu erledigen. Dabei ist es durchaus möglich, dass andere Reisende durch das öffentliche Arbeiten an Informationen gelangen, die sie nicht bekommen dürften.

"Natürlich darf ich auch nichts, was datenschutzrechtlich relevant ist, nach außen tragen."
Kathrin Bürger ist spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlerin Kathrin Bürger erklärt, dass in fast allen Arbeitsverträgen die Verschwiegenheit des Arbeitnehmenden festgehalten wird. "Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass sämtlich Firmengeheimnisse und -interna nicht nach außengetragen werden"; sagt sie. Dazu gehört: Keine Firmeninformationen auf dem Laptop für Mitreisende sichtbar bearbeiten. Aber auch Datenschutz spielt dabei eine Rolle. Logos und Klarnamen dürfen demnach nicht erkennbar sein und auch am Telefon sollten die richtigen Namen oder wichtige Informationen nicht genannt werden.

Konsequenzen bei Verletzung der Geheimhaltung

Im Normalfall arbeiten alle Mitfahrenden oder ihnen ist es komplett egal, was wir da gerade erzählen oder schreiben, sagt Kathrin Bürger. Falls der Arbeitgeber jedoch mitbekommen sollte, dass wir die Geheimhaltungspflicht in der Bahn verletzten, bestehe die Möglichkeit einer Abmahnung.

"Falls die Personen den Arbeitgeber informieren, dann stellt sich die Frage nach arbeitsrechtlichen Konsequenzen, möglich ist eine Abmahnung."
Kathrin Bürger ist spezialisiert auf Arbeitsrecht

Wer darüberhinaus auf Social Media etwa Selfies oder Bilder postet, auf denen diese Verletzung der Geheimhaltungspflicht auch noch verbreitet wird, der oder die riskiert noch härtere Konsequenzen vom Arbeitgeber.

Geheimhaltungsmöglichkeiten in der Bahn

Kathrin Bürgers Tipps:

  1. Sichtschutzfolie verhindert, dass andere meinen Bildschirm sehen können.
  2. Arbeit nur an unverfänglichen Dokumenten (mit dem Arbeitgeber abstimmen, welche Dokumente das sind).
  3. So hinsetzen, dass keine Person auf meinen Bildschirm schauen kann.
  4. Telefonieren nur mit Decknamen und verklausuliert ausdrücken.
  5. Nicht in der Reisezeit wichtige Konferenzen einplanen
Shownotes
Unterwegs arbeiten
So schützen wir vertrauliche Daten
vom 04. April 2023
Moderator: 
Markus Dichmann
Gesprächstpartnerin: 
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin