Es gibt Künstliche Intelligenzen, die anhand eines Textes – den ein Mensch schreibt – ein Bild erzeugen. Eine Herausforderung für das Urheberrecht.
Künstliche Intelligenzen (KIs) dringen immer weiter in unser Leben vor. Das führt zu Konflikten mit Gesetzen, die zu Zeiten verfasst wurden, in denen es solche anpassungsfähigen Algorithmen noch nicht gab. Ein aktuelles Beispiel sind Text-zu-Bild-KIs. Da erstellen Künstliche Intelligenzen Fotos anhand von Texten, die ihnen Userinnen und User vorgeben.
Bei "Eine Katze mit einem Helm auf einem Motorrad, fotorealistisch" zum Beispiel, entsteht ein Bild, das ziemlich echt aussieht, meint Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Michael Gessat. Text-zu-Bild-KIs sind beliebt. Für die Erstellung eines solchen Bildes greifen die KIs auf den Fundus bereits bestehender Internetbilder zurück. Das kann zu juristischen Problemen mit Urheberrechten führen.
"Die KI destilliert aus dem unglaublich großen Trainingsmaterial bereits bestehender Bilder im Netz statistisch signifikante Merkmale heraus."
Aufgrund der schier unendlichen Daten, können die KIs sowohl auf Gemälde als auch auf Fotos von Katzen zurückgreifen. Laut unserem Reporter sind die Kriterien, wie die Algorithmen Merkmale eines Bildes klassifizieren, nicht transparent.
"Das Überraschende für mich ist, dass ich mit großer Wahrscheinlichkeit ein Bild mit einer Katze im Stil des Expressionisten Egon Schiele erhalte – und das sieht ziemlich überzeugend sogar nach "Kunst" aus –, wenn ich Begriffe wie Katze, Foto und Expressionisten eingebe", sagt Michael.
Filter sollen pornografische Darstellungen verhindern
Internetpornografie oder Abfragen zu sexuellem Missbrauch von Kindern werden durch verschiedene Filter verhindert – die KIs greifen ausschließlich auf öffentlich verfügbares Bildmaterial zu. Ein Problem könnte es für Urheber zeitgenössischer Kunst geben. Netzreporter Michael beschreibt es an dem Kunstportal Deviantart.
"Wenn ein*e Künstler*in da etwas veröffentlicht und es dann von der neu entwickelten Deviantart-KI namens DreamUp ausgelesen wird, kann jede*r Bilder in diesem Stil produzieren – auch welche, mit denen der Urhebende nicht einverstanden wäre."
Bildportal Getty geht auf Nummer Sicher
Ob Text-zu-Bild-KI Urheberrechte verletzt, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt, denn Bearbeitungen eines Bildes, die das Bild schöpferisch verändern oder in einen neuen Kontext rücken, sind zulässig. In jedem einzelnen Fall wäre also zu klären, ob die KI oder Anwendende – aufgrund von durchdachten Textkombinationen – die notwendige "Schöpfungshöhe“ für ein neues Copyright erfüllt.
Das kommerzielle Bildportal Getty geht jedenfalls auf Nummer sicher und verbietet Bild-Uploads, die mit Text-zu-Bild-KI produziert worden sind. Aber ob es irgendwelche Handhabe oder Klagemöglichkeit gibt für Leute, die ihre Bilder halt nicht KI-mäßig variiert haben wollen, bleibt offen.
Redaktioneller Hinweis: In unserem Audio geht unser Netzreporter davon aus, dass bereits verstorbene Künstler kein Interesse an der Wahrung ihrer Urheberrechte hätten. Diese sehr zugespitze Behauptung stimmt so nicht, da das Urheberrecht auch über den Tod hinaus gilt. In Europa und der Schweiz beispielsweise 70 Jahre nach dem Tod des bzw. der Urheber*in.