Seit dem 1. August 2021 gilt das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, kurz UrhDaG. Was das für Uploads auf sozialen Medien bedeutet und ob das Gesetz genauso sperrig wie sein Name ist, weiß unser Netzreporter.

Urheberrechte sind eine komplizierte Sache, und wenn sie auf digitale Medien übertragen werden, umso mehr. Die Urheberrechtsnovelle soll nun Klärung schaffen. Sie ist die deutsche Antwort auf die EU-Urheberrechtslinie – genauer Artikel 17. Die entscheidende Änderung: Plattformen haften nicht mehr wie bislang nach Bekanntwerden oder Reklamieren einer Urheberrechtsverletzung, sondern bereits ab der Verletzung selbst.

Grenzen bei Größen für Bewegtbild, Tonspur, Text, Bild und Grafik

Wichtig ist auch, dass es Grenzen gibt, ab denen das Gesetz greift: Bis zu 15 Sekunden eines "Filmwerks, eines Laufbilds oder einer Tonspur" dürfen ohne Bedenken auf Youtube, Facebook, Twitter, Tiktok, Instagram und Co. hochgeladen werden. Das gilt auch für 160 Zeichen eines Textes. Bei Fotos oder Grafiken darf die Datei 125 Kilobyte nicht überschreiten.

"Es bleiben nun tatsächlich genau die Bedenken bestehen: Werden etablierte Internet-Formen wie Memes, Parodien oder Remixe weiterhin möglich sein oder humorlos geblockt oder sogar strafrechtlich verfolgt?"
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter
Damit haben die Plattformen also einen entscheidenden Anreiz, Verstöße zu verhindern. Das versuchen sie mithilfe von Uploadfiltern. Die sind wiederum umstritten, da es Bedenken gibt, dass so eine Art Zensur entstehen könnte. Wie funktionieren diese Filter also in der Praxis?

"Preflagging-Tools" bei Youtube

Das Portal Golem hat bei Facebook und Youtube nachgefragt, was sich nun genau ändert. Youtube führt zum Beispiel ein sogenanntes "Pre-Flagging-Tool" ein. Wenn User*innen ab jetzt Inhalte hochladen, zu denen jemand bereits Rechte gemeldet hat, bekommen die Uploader eine Meldung, dass es ein Problem geben könnte. Das gilt auch für das Katzenvideo mit urheberrechtlich geschützter Hintergrundmusik.

Als Option bleibt dann, die fragliche Stelle zu ändern oder mit dem Upload fortzufahren – sofern die User*innen von der Rechtmäßigkeit des Inhalts ausgehen. Letzteres kann zum Beispiel auf Basis des Zitatrechts oder der Parodiefreiheit sein.

"Red Buttons" für Urheberrechtsinhaber

Damit die Plattformen wissen, welche Inhalte vom Urheber geschützt werden, gibt es "Red Buttons" für die Urheberrechtsinhaber. Bei Facebook heißt das "Rights Manager": Mit diesem Tool werden die als geschützt gemeldeten Inhalte erst geblockt und die User*innen müssen dann vor dem Hochladen nachweisen, dass die Nutzung legitim ist.

"Mein Fazit – das neue System stärkt natürlich ganz klar die Rechteinhaber. Jetzt muss sich in der Praxis erweisen, ob das total unfair ist oder akzeptabel."
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter

Bei den neuen Tools scheint die Verantwortung bei den User*innen zu liegen. Wie sich das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz auf die Praxis und langfristig auf die Vielfalt von Inhalten im Netz auswirken wird und ob Rechteinhaber*innen so wirklich gestärkt werden, muss sich noch zeigen.

Shownotes
UrhDaG
So funktioniert das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz
vom 02. August 2021
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Reporter