Auf Urlaubsanbieterportalen tauchen immer mehr Fake-Ferienwohnungen auf. Wie wir uns vor Betrügern beim Buchen von Ferienwohnungen schützen können, erklärt eine Juristin des Europäische Verbraucherzentrums.

Eine Ferienwohnung wie aus einem Influencer-Traum, hippe Boho-Einrichtung, Hauptsaison im beliebtesten Urlaubsparadies – und das ganze noch für einen unwiderstehlich günstigen Preis. Wer auf ein solches Angebot stößt, sollte sich über den oder die Anbieter gut informieren, bevor Geld fließt!

Solche Lockangeboten werden häufig von Betrüger*innen erstellt. Dabei ist die Masche häufig ähnlich, erklärt Karolina Woytal, die als Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum arbeitet.

Fake-Ferienwohnung erkennen

Es werden gezielt auf großen Portalen Ferienwohnungen angeboten. Auf den Bilder sind oft Traumferienwohnungen zu sehen, die in das Fake-Angebot kopiert wurden. Der Preis für die Ferienwohnung ist meist unschlagbar günstig. Nachdem ein potenzielles Opfer sich über das Portal gemeldet hat, wird meistens sofort die Plattform gewechselt und der Kontakt entweder per Mail oder per Whatsapp weitergeführt, erklärt Karolina Woytal.

Die Bezahlung erfolgt dann häufig per Echtzeitüberweisung, sodass die Opfer ihr Geld nicht zurückfordern können. Nachdem das Geld überwiesen wurde, brechen die Betrüger*innen sofort den Kontakt ab.

Anzeichen für Fake-Ferienwohnungsanzeigen:

  • Das Angebot ist supergünstig oder kurzfristig in der Hauptsaison noch zu buchen.
  • Es wird nur eine E-Mail-Adresse genannt. Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen.
  • Kommunikation und Bezahlung sollen außerhalb der Buchungsplattform per Banküberweisung oder Transferdienst vorgenommen werden.
  • Der gesamte Mietpreis soll direkt im Voraus bezahlt werden. Bei Sofortzahlung des gesamten Betrags wird ein Rabatt versprochen.

Vorgehen im Schadensfall

Wer einem solchen Betrug aufgesessen ist, sollte sofort versuchen, das Geld wieder zurückbuchen zu lassen. Die Drittanbieter-Plattformen sollten ebenfalls umgehend informiert werden. Die Plattformen haften jedoch nicht für solche Schadensfälle, da hier nur eine Vermittlungsfunktion besteht.

"Ich muss mir klarmachen, es handelt sich nur um Plattformen. Wenn mit der Ferienwohnung etwas nicht stimmt, sind meine Ansprechpartner die Anbieter."
Karolina Woytal über die Haftung von Plattformen im Schadensfall

Leider können die Betrügenden auf den Plattformen mehrmals zuschlagen, auch wenn die Fake-Ferienwohnungsangebote sofort gelöscht werden. Sie verändern dann nur leicht die vorherige Anzeige und laden sie erneut auf das Portal.

Daher rät Karolina Woytal, bei Angeboten, die zu schön klingen, um wahr zu sein, auf den gesunden Menschenverstand zu hören und nicht dem ersten Impuls zu folgen.

Shownotes
Urlaub
Betrug mit Fake-Ferienwohnungen
vom 06. Juni 2023
Moderatorin: 
Anke van der Weyer
Expertin: 
Karolina Wojtal, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum