Vier Demonstranten für den Braunkohleausstieg sind in Untersuchungshaft. Sie geben ihre Identität nicht preis. Für sie ist das ein Problem - für die Justiz eher keins.
In Kerpen stehen vier Umweltaktivisten vor Gericht - wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Weil sie ihre Identität nicht preisgeben, sind sie seit Januar 2018 in Untersuchungshaft.
Über den Fall haben wir mit Udo Vetter gesprochen. Er ist Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Nur selten werden wirklich Menschen vor Gericht angeklagt, die anonym bleiben. Häufiger sind hingegen Aliasverfahren, wenn Verdächtige verschiedene Pässe haben oder unterschiedliche Personalien angeben. Dann werden sie auch unter verschiedenen Namen verurteilt.
"Das Strafrecht gilt auch für Personen, deren Identität nicht bekannt ist."
Udo Vetter stellt klar, dass die Strafgesetze auch für Personen gelten, die ihre Identitätsdaten nicht preisgeben. Wenn Urteile gegen solche Angeklagten gesprochen werden, ist allerdings nicht eindeutig sicherzustellen, wer denn überhaupt damit gemeint ist.
Fingerabdruck - nur freiwillig
Die Demonstranten, die in Kerpen vor Gericht stehen, verweigern die Abgabe von Fingerabdrücken - und sie haben ihre Fingerkuppen verklebt. Die Polizeibeamten können diese nicht reinigen, oder die Verdächtigen gewaltsam zur Abgabe von Fingerabdrücken zwingen. Denn die Inhaftierten drohen im Gegenzug mit Anzeigen wegen Körperverletzung.
U-Haft als Zwangsmittel
Die Identität nicht offen zu legen, wie im Fall der Aktivisten, ist keine Straftat. Das ist in den Augen der Behörden nur eine Ordnungswidrigkeit, für die höchstens 1000 Euro Bußgeld fällig werden. Allerdings hat der Staat durchaus Zwangsmittel gegenüber Beschuldigten in der Hinterhand, die ihre Identität nicht preisgeben wollen.
Die Klimaschutzaktivisten waren in Untersuchungshaft, weil die Behörden annehmen, dass Flucht- und Verdunklungsgefahr bestehe. Ihre Aktionen an sich, die Demonstration gegen den Ausbau von Tagebau Hambach, sind dafür kein ausreichender Grund.
Drei der vier Angeklagten wurden aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Prozess wird am 29. März fortgesetzt (Stand 15. März 2018).
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