Hoverbaords, Longboards mit Elektroantrieb - auf der Straße wird es bunter und lustiger. Aber, welche Regeln gelten eigentlich für all diese Fortbewegungsmittel. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Ole Jensen weiß Bescheid.

Die Sache ist gar nicht so einfach, weil Skateboards, Hoverboards und ähnliche Spaßgeräte, wie sie der Fachanwalt für Verkehrsrecht Ole Jensen nennt, schneller als sechs Stundenkilometer fahren, aber außerhalb der Straßenverkehrsordnung liegen.

Fahrzeuge, die schneller fahren als sechs Stundenkilometer dürfen nicht mehr auf dem Gehweg fahren. Solche, die schneller fahren als 25 Stundenkilometer müssen zugelassen werden. Zulassung bedeutet: ein Nummernschild, eine Fahrerlaubnis, ein Führerschein und eine Betriebserlaubnis für das Gefährt.

„Um am Straßenverkehr teilzunehmen braucht man eine Zulassung und eine Pflichtversicherung und das haben die ganzen Geräte ja nicht.“
Ole Jensen, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Hoverboards und elektrobetriebene Longboards oder Skateboards sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Das bedeutet nicht nur, dass wir zum Beispiel die Hoverboards nicht auf der Straße nutzen dürfen, sondern es heißt auch, dass wir damit nicht auf dem Gehweg fahren dürfen - weil es eben schneller ist als sechs Stundenkilometer.

Nicht auf der Straße und nicht auf dem Gehsteig

Zusammengefasst heißt das: Hoverboards und andere Bretter, die schneller fahren als sechs Stundenkilometer, dürfen wir offiziell nur auf Flächen nutzen, die nicht dem öffentlichen Verkehr zuzuordnen sind - auf Privatgrundstücken und in Funparks zum Beispiel. Longboards und Skateboards werden auf Gehwegen geduldet - solange sie nicht schneller als 6Kmh rollen - weil wir ansonsten Fußgänger gefährden könnten.

Wenn ein Polizist die StVO sehr streng anwendet, dann kann es schon Folgen für Boarder haben: „Das kann teuer werden“, sagt der Anwalt für Verkehrsrecht Ole Jensen, denn wer es ganz genau nimmt, kann zum Beispiel einem Hoverboard-Fahrer auf der Straße gleich mehrere Ordnungswidrigkeiten vorwerfen: Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Betriebserlaubnis

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Shownotes
Hoverboards und andere Sportgeräte
Schneller als die Polizei erlaubt
vom 07. Juli 2016
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Ole Jensen