Ab 1. Mai 2014 gibt es neue Regeln für Verkehrssünder. Das neue Punktesystem wird strenger, wenn auch nicht für alle Delikte - doch übersichtlicher wird das Ganze nicht. Die Verkehrsjuristin Petra Schmucker vom deutschen Automobilclub erklärt die neuen Regeln.

Bislang konnten Verkehrssünder 18 Punkte sammeln, dann war der Führerschein weg. Nun reichen schon acht Punkte, um den Lappen zu verlieren. Das Punktesystem wird insgesamt strenger, zugleich werden die Strafmaßnahmen angepasst. Fortan werden Verkehrssünden, die nicht direkt die Sicherheit des Verkehrs stören, nicht mehr anhand von Punkten bestraft, sondern ausschließlich durch Bußgelder.

"Das Ziel der Reform ist natürlich, dass es einfacher, transparenter und gerechter wird. Ob das Versprechen eingehalten wird, muss man abwarten."
Verkehrsjuristin Petra Schmucker

Zum Beispiel gab es bislang einen Strafpunkt im Register, wenn man mit seinem Auto ohne passende Plakette in eine Umweltzone gefahren ist. Außerdem musste man 40 Euro Bußgeld zahlen. Der Strafpunkt entfällt ab sofort, doch die Verkehrssünde kostet jetzt 80 Euro.

Neue Punktbewertung im Fahreignungsregister

Gefährdet man jedoch die Sicherheit des Straßenverkehrs, bekommt man weiterhin Strafpunkte. Diese lassen sich nach der Neuregelung in drei Kategorien unterteilen:

Bei einem schweren Verstoß gegen die Verkehrsordnung gibt es einen Punkt. Dazu zählt zum Beispiel das Überfahren eines grünen Pfeils - dafür gibt es auch noch 70 Euro Bußgeld obendrauf. Auch das Handy am Ohr während man am Lenkrad sitzt, fällt in diese Kategorie und wird mit einem Punkt und 60 Euro bestraft. In dieser Kategorie gibt es immer ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Bei einem besonders schweren Verstoß gibt es zwei Punkte und ebenfalls ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Das betrifft zum Beispiel Tempoverstöße, wie 31 km/h zu schnell fahren innerhalb einer Ortschaft. In der dritten Kategorie gibt es drei Punkte, denn hierunter fallen Straftaten mit Entziehung - das heißt, der Lappen ist weg. Das passt beispielsweise bei Trunkenheit am Steuer.

Der Punkterabatt bleibt

Auch nach der Neuregelung gibt es den sogenannten Punkterabatt. Das heißt, Autofahrer können die Strafpunkte aktiv abbauen, wenn sie an einem Seminar teilnehmen. Diese werden künftig teurer und kosten zwischen 500 und 600 Euro. Durch den Besuch eines solchen Fahreignungsseminars kann man einen Punkt "abbauen". Der Kurs besteht aus einem verkehrspädagogischen und -psychologischen Teil.

Mehr dazu im Netz:

Shownotes
Verkehrssünden
Aufgepasst im Straßenverkehr
vom 30. April 2014