Wenn wir während einer Autofahrt am Straßenrand ein verletztes Reh oder einen noch lebenden Fuchs entdecken, sollten wir die Polizei anrufen. Selbst mitnehmen ist gar keine gute Idee.
Das Reh blutet und bewegt sich aber noch leicht. Es ist also noch nicht gestorben, sondern liegt schwer verletzt am Straßenrand. Das Tier im Kofferraum selbst zum Tierarzt zu bringen, ist allerdings keine gute Idee, sagt Friederike Scholz vom Naturschutzbund BUND. "Das Problem, gerade beim Fuchs, ist, dass man nicht unterschätzen darf, wie wehrhaft manche Tiere sind."
Polizei beim Wildunfall erster Ansprechpartner
Verwundete Rehe, Füchse oder Dachse stehen unter enormem Stress und können uns wirklich verletzten. "Da muss man einen Schritt zurückmachen, Ruhe bewahren, sich die Situation ganz genau ansehen und dann am besten die Polizei anrufen", sagt Scholz. Gerade bei größeren Tieren wie Fuchs, Reh, Wildschwein, sei wirklich die Polizei der Ansprechpartner, weil die die Adressen der Jagdpächter in dem Gebiet kennen.
Mitnehmen: Nur kleine Tiere
"Den Fuchs selber mit Handtuch einpacken, kann auch Wilderei sein. Weil man darf nicht einfach Wildtiere einsacken, weil die dem Jagdrecht unterliegen."
Laut Bundesnaturschutzgesetz darf man verletzte Wildtiere kurzzeitig bei sich Zuhause aufnehmen und gesund pflegen. Trotzdem sei das immer eine Grauzone, weil viele Tiere dem Jagdrecht unterliegen. Und wenn wir das einfach mitnehmen, ohne dem Jagdpächter Bescheid zu sagen, könne es natürlich als Wilderei ausgelegt werden, meint Friederike Scholz.
Tierarzt nicht der erste Ansprechpartner
Wenn wir kleinere Tiere am Straßenrand entdecken, sollten wir erst mal schauen, ob der Igel oder das Eichhörnchen wirklich Hilfe bräuchten. Wenn sie Hilfe bräuchten, dann können wir die Tiere aufnehmen und in einen dunklen Karton packen. "Am besten erst mal Handtuch oder so um die Hände wickeln, weil auch ein Eichhörnchen kann kräftig beißen, wenn es möchte." Dann müssen wir genau überlegen: Was tun. In solchen Fällen sei der erste Ansprechpartner immer der örtliche Tierschutzverein oder Wildtierauffangstationen.
Man könne auch den Tierarzt oder die Tierärztin anrufen und fragen, ob er oder sie die Möglichkeiten habe, dieses Tier zu behandeln. Es könne gut sein, dass die Anfrage abgelehnt werde, weil Wildtiere ganz andere Haltungsbedingungen bräuchten im Vergleich zu Haustieren, sagt Friederike Scholz. Außerdem benötigen sie andere Ernährung, haben Parasiten und es bestünde die Gefahr, dass sich die Tiere mit Haustierkeimen anstecken könnten.
"Wenn man wirklich einen Unfall hatte, und das Tier schleppt sich noch weg, dann muss man unbedingt die Polizei informieren, weil manchmal schleppen sich Rehe mit gebrochenen Knochen noch Wochen durch die Gegend, bis sie elendig sterben."
Bei Wildtieren müsse laut Rechtslage der Finder die Behandlung beim Tierarzt bezahlen, weil diese herrenlos seien. Wenn wir selbst ein Wildschwein oder Reh anfahren, müssen wir unbedingt die Polizei informieren. Das sei auch wegen der Versicherung sehr wichtig. "Weil diese die Kontakte vor Ort haben."