Kristina Hänel ist Allgemeinärztin und hat auf ihrer Seite nicht nur erklärt, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt, sondern auch wie. Dafür wurde sie verurteilt, sie klagte dagegen, doch nun wurde dieses Urteil rechtskräftig. Ihr Vorteil: Jetzt kann sie eine Verfassungsbeschwerde einreichen - und so eventuell erreichen, dass der umstrittene Paragraf 219a, der das Werben für Abtreibungen verbietet, gestrichen wird.

Seit März 2019 dürfen Arztpraxen und Krankenhäuser zwar darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen - auf welche Art und Weise bleibt weiterhin tabu. Denn das fällt nach Ansicht der Gerichte unter das Werbeverbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Kristina Hänel wurde deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt - jetzt wurde das Urteil vom Oberlandesgericht in Frankfurt für rechtskräftig erklärt.

"Ich wurde jetzt rechtskräftig für etwas verurteilt, von dem ich nicht einsehe, dass es verboten sein soll."
Kristina Hänel, Allgemeinmedizinerin

November 2017 - Kristina Hänel wird zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website unter ihrem Behandlungsspektrum auch das Wort "Schwangerschaftsabbrüche" auflistet. Denn: Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet es Ärzten, Werbung für Abtreibungen zu machen.

Neuer Absatz für Paragraf 219a

Bis zu diesem Zeitpunkt fiel bereits die reine Information über die Durchführung einer solchen Behandlung unter den Werbebegriff. Der Fall Hänel hat aber eine große Debatte ausgelöst und die Forderung nach einer Gesetzesänderung wurde laut.

Schließlich wurde im März 2019 der Paragraf 219a um einen Absatz erweitert: Arztpraxen und Krankenhäuser dürfen darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Nächster Schritt: Verfassungsbeschwerde

Verurteilt wurde Kristina Hänel trotzdem - denn sie hat auch darüber hinaus informiert, wie eine solche Behandlung abläuft. Das Oberlandesgericht hat nun das Urteil, gegen das die Ärztin geklagt hat, für rechtskräftig erklärt.

Einerseits trifft sie das Urteil, sagt Kristina Hänel im Gespräch mit Deutschlandfunk Nova. Andererseits hat es auch einen Vorteil: Jetzt kann sie eine Verfassungsbeschwerde einlegen.

Alle Rechtsmittel ausgeschöpft

Um eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu können, müssen Kläger in Deutschland alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Das ist mit dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts der Fall.

Eine Verfassungsbeschwerde kann eine Person dann einreichen, wenn sie geltend macht, dass sie in ihren Grundrechten verletzt worden ist.

"Es geht um eine Einschränkung der Berufs- und der Meinungsfreiheit von uns Fachleuten. Denn unsere Aufgabe ist es, zu informieren."
Kristina Hänel, Deutschlandfunk Nova

Kristina Hänel findet: Sie ist in ihrer Berufsfreiheit als Ärztin eingeschränkt. Denn ihre Aufgabe sei es, Patientinnen genau zu informieren. Schwerer als ihre Berufsfreiheit wiegt für die Ärztin aber, dass Patientinnen künftig nicht mehr durch Fehlinformationen irritiert werden oder Zeit verlieren.

Zugang zu Informationen abhängig von Einzelpersonen

Bisher sei es für die Patientinnen abhängig von Einzelpersonen und deren persönlicher Meinung über Schwangerschaftsabbrüche, ob sie an Informationen gelangen. Das habe oft Einschränkungen für die Gesundheit der Personen - und auch ihrer Menschenwürde, findet die Ärztin.

"Viele der Patientinnen, die in meine Praxis kommen oder anrufen, haben einen langen Leidensweg hinter sich, der sie mehrere Wochen in die Irre geführt hat."
Kristina Hänel, Deutschlandfunk Nova

Auch deswegen will sie nun eine Verfassungsbeschwerde einreichen - und so erreichen, dass der Paragraf 219a gestrichen oder wesentlich verändert wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass Frauen ihre Informationsrechte wahrnehmen können, sagt sie. Der faule Kompromiss von 2019 mache jedenfalls keinen Sinn.

Shownotes
Werbeverbot für Abtreibungen
Ärztin Kristina Hänel: "Jetzt ist der Weg frei für die Verfassungsbeschwerde"
vom 20. Januar 2021
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Kristina Hänel, Ärztin und Aktivistin für das Recht auf Abtreibung