Vier Jahre alt ist das Video, in dem Gina-Lisa Lohfink Sex mit zwei Männern hat und immer wieder "Hör auf" sagt. Gina-Lisa hat die Männer danach angezeigt - wegen Vergewaltigung. Die Männer klagten zurück, Gina-Lisa sollte 24.000 Euro zahlen wegen Falschaussage. Dagegen ist Gina-Lisa in Berufung gegangen. War ihr "Nein" nichts wert?
Gina-Lisa Lohfink wurde 2008 als Kandidatin bei Germany's Next Topmodel bekannt. Momentan steht sie in Berlin wegen angeblicher Falschaussage vor Gericht.
Umkehrung der Schuldfrage
Alles beginnt damit, dass Gina-Lisa in einem Video beim Sex mit zwei Männern zu sehen ist, in dem sie sich gegen die beiden wehrt und mehrfach "Hör auf" und "Nein" sagt. In der Folge zeigt Gina-Lisa Lohfink die Männer wegen Vergewaltigung an. Am Ende bekommen die beiden nur eine Geldstrafe für die unerlaubte Verbreitung des Videos über Facebook und WhatsApp.
Gina-Lisa Lohfink hingegen wurde jetzt wegen einer angeblichen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt. Zudem wurde sie auf der Gerichtstoilette als Hure beschimpft. Nach dem Motto: Einer Frau, die auftritt wie sie, die schon Sexvideos veröffentlicht hat, glauben wir nicht, wenn sie sagt, sie sei vergewaltigt worden. Mithu Sanyal hat dazu bei DRadio Wissen gesagt: "Wenn eine Frau, die sagt 'ich bin sexy' und ich bin auch in der Öffentlichkeit sexy, wenn die eine Vergewaltigung anzeigt, ist das natürlich ein Spannungsverhältnis. Und damit wird im Moment nicht gut umgegangen."
"Man muss auch Fehlbeschuldigungen ernst nehmen. Aber das hat Gina-Lisa Lohfink ja gar nicht gemacht. Sie hat ihre Wahrnehmung der Situation geschildert. Und zu sagen, deine Wahrnehmung ist ein Straftatbestand, ist gegen das deutsche Grundgesetz."
Häufig wird Frauen gegenüber behauptet, sie würden sich zu aufreizend kleiden, wenn sie Männer der sexuellen Belästigung bezichtigen. Mithu Sanyal findet diese Argumentation nicht nur frauen- sondern auch männerverachtend: "Als würden die alles bespringen, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Das Menschenbild, das dahinter steckt, stimmt nicht mehr mit dem überein, was wir haben sollten."
Gegen das Urteil, nach dem sie eine Entschädigung an die Männer zahlen soll, geht Gina-Lisa Lohfink mit ihrem Anwalt in Berufung. Mithu Sanyal hofft, dass Gina-Lisa mit ihrer Berufung Erfolg haben wird. Schließlich habe Gina-Lisa nur geschildert, wie sie die Situation wahrgenommen hat. Damit habe sie niemanden beschuldigt, findet Mithu Sanyal. Sollte sie trotz des vorliegenden Filmmaterials nicht freigesprochen werden, dürften sich in Zukunft noch weniger Frauen trauen, wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung zur Polizei zu gehen.
Schon jetzt ist die Dunkelziffer der Frauen, die sexuelle Gewalt bis hin zur Vergewaltigung erleben, zehn- bis zwanzigmal höher als die Anzahl der Straftaten, die in die Statistiken eingehen. Deshalb haben viele Frauen unter dem Hashtag #whyisaidnothing ihre persönlichen Erlebnisse anonym getwittert und zumindest auf diesem Weg öffentlich gemacht.
Häufig sei es schwierig zu entscheiden: War das jetzt eine Vergewaltigung oder nicht? Genau um diese Frage geht es auch in dem Dokumentarfilm "A raw deal: a question of consent". Darin geht es um die Frage, ob eine Tat eine Vergewaltigung war oder nicht. Im Grunde gehe es vor allem um die Frage, ob der Geschlechtsverkehr eindeutig war oder nicht. "Es ist nicht mehr so eindeutig, man muss nicht mehr wehren. Alles sehr viel subtiler."
"Wir müssen uns damit auseinandersetzen: Was bedeutet Konsens, wie können wir das kommunizieren. Da sollten auch Richter und Richterinnen geschult werden."
Nach dem deutschen Strafgesetzbuch gilt der so genannte Vergewaltigungsparagraf 177. Er regelt, unter welchen Umständen eine sexuelle Vergewaltigung vorliegt. Bisher ist es so, dass der Grad an Gewalt ausschlaggebend ist, den der Täter bei ungewolltem Sex ausüben muss.
"Nach Paragraf 177 ist es keine Vergewaltigung, weil sich Gina-Lisa Lohfink nicht gewehrt hat."
Nach diesem Paragrafen würde das einfache "Hör auf" von Gina-Lisa Lohfink momentan nicht ausreichen, um die Tat als Vergewaltigung zu bezeichnen, sagt Mithu M. Sanyal. Anders wäre es, wenn beweisbar wäre, dass Gina-Lisa unter Einfluss von K.O.-Tropfen stand. "Wenn man sich nicht wehren kann, gilt es doch als Vergewaltigung." Allerdings hat Gina-Lisa die Tat erst angezeigt, als man die K.O.-Tropfen nicht mehr in ihrem Körper nachweisen konnte. Daraufhin habe sich vermutlich ein Gutachter das Video angeschaut, und gesagt, es sehe nicht so aus, als habe sie unter Einfluss von K.O.-Tropfen gestanden. "Das ist natürlich Wahnsinn", findet Mithu M. Sanyal.
- Nichts rechtfertigt sexuelle Gewalt! | Frau tv