Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten verstößt gegen EU-Recht.

Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Er kippte damit die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Die schwarz-rote Regierung wollte aber ein neues Gesetz beschließen und hat dafür auf das Urteil aus Luxemburg gewartet.

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Shownotes
Vorratsdatenspeicherung
EuGH kippt EU-Richtlinie
vom 08. April 2014