Falls ihr bei Ebay Gebrauchtes verkauft, solltet ihr gut überlegen, ob ihr eine Auktion abbrecht. Rechtlich ist das schwierig. Und genau das nutzen die Abbruchjäger.
Einer dieser Fälle ist vor dem Bundesgerichtshof gelandet. Ein Mann hatte bei Ebay ein Motorrad für einen Euro angeboten. Der Preis sollte natürlich noch steigen. Er hat dann aber das Angebot abgebrochen, um Angaben zum Getriebe zu korrigieren. In der Zwischenzeit hatte ein anderer Ebay-Nutzer jedoch einen Euro geboten - und Angebote auf der Auktionsplattform sind verbindlich.
Angebote zurückzuziehen? Dafür braucht es Gründe
Um ein Angebot vorzeitig zu beenden, muss man berechtigt sein, sagt der Anwalt und IT-Rechtsexperte Fabian Randt. Habt ihr ein Angebot eingestellt, könnt ihr das zum Beispiel zurückziehen, weil ihr einen Fehler gemacht habt. Beispielsweise falsche Angaben zum Produkt. Dann seid ihr berechtigt. Auch wenn der Gegenstand mittlerweile kaputt ist oder auch gestohlen wurde. Bei einem Diebstahl ist es sinnvoll, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Dass ein Angebot zurückgezogen wird, kommt relativ häufig vor, so Randt. Oft geht es dann um Gebrauchtes, das bis zu 200 Euro bringen sollte. Zum Beispiel Mobiltelefone. In solchen Fällen meldet sich der Käufer nach einem Abbruch und will von dem Verkäufer ein paar Euro Schadenersatz.
"Abbruchjäger sind ein ziemlich häufig zu beobachtendes Problem. Es gibt Leute, die daraus ein gewerbliches Handeln machen."
Anders bei Auktionen, in denen es um viel mehr Geld geht. Zum Beispiel bei Autos oder eben einem Motorrad. "Da kann man als Käufer viel rausholen", sagt Randt. Deshalb gibt es auch Abbruchjäger. Die machen massenhaft Gebote auf Artikel, eher höherpreisige, und hoffen darauf, dass ein Verkäufer abbricht, obwohl er nicht dazu berechtigt ist, sagt Randt. Dann kann der Abbruchjäger Schadenersatz fordern und zwar mehr als ein paar Euros. Diese Fälle können dann vor Gericht landen.