Ob Störche, Luchse oder Aale – sie alle wandern für ihr Leben gern und überqueren dabei Staatsgrenzen. Doch je unterschiedlicher die nationalen Artenschutzregelungen, desto gefährdeter sind wandernde Tierarten. Ein Abkommen der UN will gegensteuern.
Zweimal im Jahr – ungefähr im Spätwinter und Spätsommer – wird es am Himmel richtig laut. So laut, dass sogar Städter trotz Verkehrslärm und Hektik kurz stehenbleiben, um nach oben zu schauen. Dann sehen sie, dass weit oben laut gackernd und schnatternd Vögel in imposanten Formationen über sie hinwegfliegen.
Tiere kennen keine Staatsgrenzen
In Deutschland sind es unter anderem Kraniche, Störche und Gänse, die entweder für den Sommer zu uns kommen und über den Winter tausende Kilometer in den Süden fliegen. Dabei überqueren die Tiere auch nationale Grenzen. Was sie nicht wissen: Je nach Staat kann sich die für sie zuständige Artenschutzregelung unterscheiden; das birgt im Zweifel Gefahren für sie.
"Wenn in einem Land, das die Tiere durchqueren oder durchschwimmen, die Lebensräume zerstört sind, kann das die gesamte Art bedrohen."
International machte man sich erstmals 1979 daran, den Erhalt wandernder Tierarten in einem Übereinkommen der UN sicherzustellen. 133 Länder haben das Dokument mittlerweile unterzeichnet. Bei einem Treffen alle drei Jahre werden die Bemühungen der Länder evaluiert. Das Motto der 2024 in Usbekistan stattfindenden Konferenzen lautet "Natur kennt keine Grenzen" (Stand: 13.02.2024).
Überfischung, Klimawandel, Baumaßnahmen
Die Liste an Problemfaktoren für wandernde Tierarten ist lang: Allgemein sind es vor allem der Verlust und die Zerstückelung von Lebensräumen, die den Arten zu schaffen machen. Das können eine neue Autobahn oder Bahntrasse sein, die durch einen Wald führt, oder ein Feuchtgebiet, das trockengelegt wird. Ein weiteres großes Problem ist die Überfischung.
Ein eindrückliches Beispiel für die Gefahren während einer Wanderung ist der Aal. Denn seine Reise ist extrem lang, sie führt ihn von Europa bis nach Florida und dabei ist der Fisch vielen menschgemachten Gefahren ausgesetzt. Die Folge: Er ist vom Aussterben bedroht.
"Es fängt mit der Fischerei im Meer an, wo schon viele kleine Aale dran glauben müssen, und endet mit Staudämmen und Wasserkraftwerken an Flüssen, wo die Aale von Turbinen erschlagen werden."
Auch bei anderen Arten ist der Stand kritisch. Laut einem anlässlich der Konferenz herausgegebenen Report sollen um die 1.000 Arten geschützt werden. Bei 44 Prozent von ihnen geht die Populationen zurück. Im Rahmen der Konferenz in Usbekistan soll außerdem darüber entschieden werden, weitere Arten in das Abkommen aufzunehmen, zum Beispiel den Eurasischen Luchs, den Chilepelikan und den gestreiften Adlerrochen.
"Laut (der Umweltschutzorganisation) WWF ist die Konvention politisch extrem wichtig und ein guter Rahmen, um den Artenschutz international voranzutreiben."
Gleichzeitig gibt es auch Beispiele, die zeigen, dass das Ringen um einen staatsübergreifenden Artenschutz erfolgreich sein kann. So werden Kleinwale in der Nord- und Ostsee inzwischen durch das Abkommen ASCOBANS geschützt. Zehn Staaten haben sich hierfür zusammengetan, um den unbeabsichtigten Beifang von Schweinswalen in der Fischerei anzugehen. Es beinhaltet aber auch die Lärmbelastung unter Wasser, die unter anderem beim Bau von Windkraftanlagen auf See auftritt und Wale und Delfine stört.