Einige von euch haben vielleicht in ihrem Vertrag stehen, dass ihr Gehalt unter die Geheimhaltungspflicht fällt. Vielleicht sind da auch noch andere Punkte aufgeführt, über die ihr Stillschweigen bewahren sollt. Wie weit da Arbeitgeber*innen gehen dürfen und warum das so ist, erklärt ein Fachanwalt.
Bis 2019 war im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt, wie Betriebsgeheimnisse geschützt sind. Es gab also auch schon immer Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen. Aber seit 2019 gibt es das Geschäftsgeheimnisgesetz.
Nun muss der Arbeitgeber vertraglich festschreiben, welche Maßnahmen oder Vereinbarungen geheimhaltungswürdig sind wie zum Beispiel IT-Sicherheitsmaßnahmen oder vertragliche Absicherungen. Das nennt sich "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen", erklärt Cornelius Renner, Rechtsanwalt im Bereich geistiges Eigentum.
"Heutzutage ist es wichtig, diese vertraglichen Vorkehrungen zu haben, deshalb gibt es davon auch immer mehr."
Sind diese angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nicht festgehalten, kann der Arbeitgeber sich nicht auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen berufen. Weil diese vertraglichen Absicherungen inzwischen so wichtig sind, gibt es davon immer mehr, sagt Cornelius Renner.
In welchen Fällen das Gehalt eine Geheimhaltungsmaßnahme ist
Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung bestimmter Unternehmensbelange hat. Das umfasst alles, was der Konkurrenz Vorteile verschaffen könnte oder Informationen, mit denen Konkurrent*innen dem Unternehmen schaden könnten. Diese Informationen müssen auch einem wirtschaftlichen Wert entsprechen, erklärt Cornelius Renner.
Tatsächlich kann die Information über das eigene Gehalt einem Konkurrenten schon einen solchen Vorteil verschaffen. Also könnte ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers sein, dieses geheim halten zu wollen.
Geheimhaltungsklausel darf nicht gebrochen werden
Wenn in eurem Arbeitsvertrag steht, dass ihr Stillschweigen darüber bewahren sollt, dann müsst ihr euch auch daran halten. Die Regelung kann sogar so weit gehen, dass ihr selbst im Unternehmen außer mit der Personalabteilung mit niemanden sprechen dürft, sagt Cornelius Renner. Außer Tariflöhne und Gehaltstabellen sind ohnehin öffentlich zugänglich, dann ist eine solche Verschwiegenheitsklausel auch nicht zulässig.
Wenn ihr allerdings mitbekommt, dass im Unternehmen Missstände herrschen oder gar gegen Gesetze verstoßen wird, habt ihr das Recht, die Geheimhaltungsklauseln zu brechen. An der Stelle würde das Gesetz für Whistleblower greifen, meint Cornelius Renner. Allerdings unter engen Voraussetzungen, sodass eine Offenlegung immer mit einer gewissen Hürde und auch einem Risiko verbunden sei.