Als die Sowjetunion am 4. Oktober 1957 den ersten Satelliten in den Weltraum schießt, stehen die USA unter Schock. Doch das Land zieht nach und erobert 1969 den Mond – die nationale Schmach ist wettgemacht. Gehört der Mond seitdem den Vereinigten Staaten? So einfach ist es nicht. Denn es gibt keine staatliche Hoheit im Weltraum – auch nicht auf dem Mond, sagt der Weltraum-Rechtsexperte Stephan Hobe.

Für die US-Amerikaner nimmt die Fassungslosigkeit in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts kein Ende: Nach dem Sputnik-Satelliten folgt die Weltraum-Hündin Laika und 1961 der erste Mensch im All, der Russe Juri Gagarin. Den Amerikanern wird klar, dass sie das Rennen um die Eroberung des Weltalls verloren hatten. Bis ihr Präsident John F. Kennedy das Ziel vorgibt, spätestens 1969 auf dem Mond zu landen.

Die Rechtslage im Weltraum

Am 21. Juli 1969 ist es soweit: Neil Armstrong betritt als erster Mensch den Mond und sagt den berühmten Satz: "Ein kleiner Schritt für einen Menschen, ein großer Sprung für die Menschheit."

"I'll step off the LM now. It's one small step for a man, one giant leap for mankind."
Neil Armstrong, erster Mensch auf dem Mond

Der Wettlauf um die Macht im Weltraum hatte schon seit den 1950er Jahren die internationale Staatengemeinschaft auf den Plan gerufen. Sie beschließt, dass "Erlöse" aus den Eroberungen nicht nur den führenden Raumfahrt-Nationen zu Gute kommen dürfen. Stephan Hobe ist Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht an der Universität zu Köln und arbeitet zur Rechtslage im Weltraum: Wem gehören der Mond und die anderen Himmelskörper?

"Es gibt keine staatliche Hoheit, keine nationale Souveränität im Weltraum – auch nicht auf dem Mond."

Maßgeblich für diese Fragen ist das internationale Recht, das bereits 1967 vertragsfertig ausgearbeitet war. Darin ist genau geregelt, wie die Menschheit mit dem Mond umzugehen hat. Es betrifft somit nicht nur die US-Amerikaner, sondern uns alle. Staaten, die einen Himmelskörper erobern, müssen die Gewinne daraus sogar mit anderen Staaten teilen. Doch wie soll ein Land Investoren gewinnen, wenn hinterher so viel abgegeben werden muss?

Einige Staaten wie etwa Luxemburg und die USA haben deshalb inzwischen ein eigenes, nationales Recht geschaffen. Der Inhalt: Sie dürfen Himmelskörper für sich allein ausbeuten. Ein klarer Widerspruch also und Feinkost für Juristen: Nationales Recht gegen internationales.

Stephan Hobe ist Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht an der Universität zu Köln. Sein Thema: "Was ist eigentlich Mondrecht?". Gesprochen hat er am 8. Mai 2019 auf der Ringvorlesung des Instituts für Medienkultur und Theater zu "Mondspiegelung. Mediale Aneignung des Erdtrabanten".

Shownotes
Weltraumvertrag
Der Mond gehört uns allen
vom 20. Juli 2019
Moderator: 
Hans-Jürgen Bartsch
Vortragender: 
Stephan Hobe, Rechtswissenschaftler, Universität Köln