Bei Schnee und Eis werden die Straßen vom Winterdienst geräumt, aber nicht die Gehwege. Je nach Mietvertrag kann es sein, dass die Mieter und Mieterinnen an die Schippe müssen. Am besten hilft ein Blick in den Mietvertrag. Außerdem hat unsere Reporterin Anke van de Weyer ein paar Tipps, falls ihr Winterdienst machen müsst.
Wer verantwortlich ist für den Schneedienst vor der Wohnung oder dem Haus, muss man im Einzelfall herausfinden. Denn es gibt keine einheitliche Regelung, so Anke van de Weyer. Eigentlich müssen sich Hauseigentümer oder Hauseigentümerin darum kümmern, dass Gehwege und Einfahrten sicher nutzbar sind. Aber diese Pflicht können sie per Mietvertrag abwälzen, sodass die Mieter und Mieterinnen verantwortlich sind.
Im Mietvertrag ist der Winterdienst geregelt
Deshalb ist der Blick in den Mietvertrag wichtig. Da sind solche Regelungen festgehalten. Üblicherweise auch mit Uhrzeiten, ab wann der Gehweg frei sein muss. Dafür gibt es häufig Vorgaben durch die Städte und Kommunen: In Osnabrück, Landshut und Frankfurt am Main zum Beispiel müssen unter der Woche ab 7 Uhr die Gehwege frei sein. In Hamburg erst ab 8:30 Uhr. Am Wochenende gelten nochmal andere Regelungen.
"Auf jeden Fall in den Mietvertrag schauen: Es kann sein, dass man selbst Schnee räumen muss, obwohl man zur Miete wohnt."
Wenn der Gehweg nicht frei ist, droht Bußgeld
In einem Mietshaus mit mehreren Parteien ist dann auch noch die Frage, wer ist wann dran mit dem Winterdienst. Das kann im Mietvertrag geregelt sein oder auch durch einen Aushang im Treppenhaus. Auf jeden Fall ist es wichtig, Mietvertrag sowie die offiziellen Regelungen zu checken. Denn falls jemand auf dem Gehweg stürzt, riskiert man ein Bußgeld – und falls sich die Person verletzt auch Ansprüche auf Schadensersatz.
Alternativen zum Streusalz
Falls im Mietvertrag der Winterdienst mit drinsteht, dann ist es gut auf handelsübliches Streusalz zu verzichten: Das besteht zum großen Teil aus Koch- oder Steinsalz, also Natriumchlorid. Es bringt Eis und Schnee zum Schmelzen, schadet aber Bäumen und anderen Pflanzen.
Zum einen durch Verätzungen, wenn die Salz-Suppe hochgewirbelt wird. Zum anderen sickert das Gemisch in den Boden. Bäume und andere Pflanzen nehmen das Salzgemisch über die Wurzeln auf, was sie anfälliger macht für Infektionen durch Pilze und Bakterien.
"Am besten kein Streusalz nutzen. Man kann mit Granulaten arbeiten, wie Sand, Kies oder Sägespäne."
Auch für Tiere ist Streusalz schlecht: Es kann unter anderem zu Entzündungen der Pfoten führen. An Häusern, Autos oder auch Fahrrädern kann das Salz Korrosionsschäden verursachen. In vielen Gemeinden ist der Gebrauch von Streusalz für den Privatgebrauch verboten.
Sofort schippen oder Granulate nutzen
Am Besten ist es, den Schnee sofort wegzuschippen, so Anke. Falls das nicht möglich ist oder es anhaltend schneit, sind statt Streusalz Granulate hilfreich. Zum Beispiel Sand, Kies oder Sägespäne, die auch als Streu-Granulat erhältlich sind. Die bringen Eis und Schnee nicht zum Schmelzen, machen aber die Oberfläche trittfester. Das bedeutet aber auch, dass man das Granulat immer wieder nachstreuen- und wenn Eis und Schnee wieder weg sind, einmal alles wegkehren muss.
Aber es gibt mehr als Granulate: Im bayrischen Dingolfing wurde 2020 speziell aufbereitetes Gurkenwasser statt Flüssigsalz getestet. Das Essigwasser ist ansonsten Abwasser. Die Stadt war recht zufrieden mit der Gurkenalternative. Aber das Wasser war eben aufbereitet – ein paar Gläser Essiggurken aus dem Küchenregal haben leider nicht den gleichen Effekt.