Ein Rentner aus Hanau hat in seiner Gartenhecke eine Tüte mit viel Bargeld und wertvollem Schmuck gefunden. Ein solcher Fund muss gemeldet werden, sonst drohen teils empfindliche Strafen. Sicher ist ihm ein Finderlohn, aber er hat auch Chancen, den ganzen Fund zu behalten.

100.000 Euro in Bar und Schmuck im Wert von etwa 20.000 Euro – einen solchen Fund, versteckt in einer Hecke im Garten, überrascht selbst die Polizei. Rudi Neu, Pressesprecher der Polizei in Offenbach, hat das in 40 Jahren Dienst jedenfalls noch nicht erlebt, sagt er. Wohl aber, dass Diebesgut in ungewöhnlichen Verstecken abgelegt werde.

"Es kommt schon mal vor, dass Beute irgendwo gefunden wird, aber dass jemand seinen Garten aufräumt und Schmuck und Geld in so hohem Wert findet, das kenne ich nicht."
Rudi Neu, Pressesprecher der Polizei in Offenbach

Über den Ursprung der Wertsachen hat die Polizei bisher nichts herausfinden können. Um dem Rätsel auf die Spur zu kommen, haben sie den Fund öffentlich gemacht und Bilder mit Teilen des Schmucks ins Netz gestellt. Zu sehen sind Ringe mit Edelsteinen besetzt, ein Amulett und Uhren.

Schmuck: Unterschiedliche Anhänger
© Polizeipräsidium Südosthessen
Weitere Schmuckstücke aus dem Fund

Fundunterschlagung ist ein Vergehen

Der Rentner, der den wertvollen Fund gemacht hat, war so ehrlich und hat die Entdeckung gemeldet. Dazu sind Findende auch gesetzlich verpflichtet, dass sie entweder dem Fundbüro oder der Polizei ihren Fund melden. Andernfalls ist das eine Fundunterschlagung und damit ein Vergehen, das mit einer Strafe geahndet werden kann.

Rechtmäßiger Besitzer nach einem halben Jahr

Die Tüte mit dem Schmuck und dem Geld lag wahrscheinlich schon sehr lange in der Hecke, vermutet die Polizei. Da auch die Polizei nicht weiß, woher die Wertsachen stammen, hätte es gut sein können, dass die Sache nie aufgefallen wäre, wenn der Rentner den Fund einfach behalten hätte.

Aber auch so hat der Mann Chancen, rechtmäßiger Besitzer zu werden. Wenn sich in einem halben Jahr der Besitzer oder die Besitzerin nicht gemeldet hat, darf der Rentner den Fund behalten. Oder er schlägt ihn aus, dann geht alles an die örtliche Gemeinde.

Damit sich niemand das Zeug einfach erschleichen kann, hat die Polizei nur ein paar Informationen herausgegeben und absichtlich keine Bilder von dem Geld veröffentlicht. Von der rechtmäßigen Besitzerin oder dem Besitzer erwartet die Polizei, dass sie oder er detailliertere Angaben zum Fund machen kann.

Finderlohn ist garantiert

Sollte der Rentner den Fund nicht behalten dürfen, dann wird er zumindest einen Finderlohn bekommen. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Bei einem Wert von bis zu 500 Euro sind es bei Bargeld 5 Prozent. Ist der Wert höher, dann gibt es zusätzlich 3 Prozent vom Wert, der die 500 Euro übersteigt. Der Rentner bekäme demnach einen Finderlohn von 3610 Euro und könnte sogar vor Gericht ziehen, wenn ihm das verweigert würde.

Finderlohn gibt es sogar bei Tieren - 3 Prozent vom Wert des Tieres sind gesetzlich festgelegt.

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Shownotes
Fundunterschlagung ist ein Vergehen
Wertvoller Fund in der Gartenhecke - besser melden
vom 26. November 2021
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartnerin: 
Ilka Knigge, Deutschlandfunk Nova-Reporterin