Der Flüchtlingsunterkünfte platzen aus allen Nähten. In vielen Wohnungen stehen Zimmer leer, aber viele wissen nicht, dass sie rechtlich die Möglichkeit haben, einen Asylsuchenden aufzunehmen. Ja, das geht.

Der Winter naht, Flüchtlinge in Zelten leiden jetzt schon unter der Kälte. Menschen helfen mit Kleidung, mit Kinderspielzeug und Essensspenden. Viele, die helfen wollen, wissen nicht genau wie. Manch einer hat ein Zimmer in seiner Mietwohnung frei und würde dies gerne zur Verfügung stellen. Allerdings sollte man tatsächlich einige Dinge beachten, bevor man das tut. DRadio-Wissen-Reporter Joahnnes Döbbelt hat sich darüber informiert, ob man als Privatperson einen Flüchtling in der eigenen Wohnung aufnehmen darf und was man dabei beachten muss.

Was ist zu beachten:

  • Den eigenen Vermieter fragen, ob er einverstanden ist, wenn man einen Flüchtling aufnimmt
  • Anerkannte Asylbewerber dürfen in eine Wohnung ziehen
  • Wenn das Asylverfahren noch läuft oder derjenige den Status eines geduldeten Asylbewerbers hat, dann am besten bei der Flüchtlingsberatungsstelle oder beim Sozialamt nachfragen

Wohnungsbörse für Flüchtlinge

Wer selbst keine Flüchtlinge kennt, kann sich auf entsprechenden Internet-Portalen informieren. Hier können sich Wohngemeinschaften, Paare, aber auch Einzelpersonen melden, die bereit sind einen Flüchtling aufzunehmen. Das Portal Flüchtlinge-Willkommen.de hat nach eigenen Angaben bisher 133 Personen an WGs und an andere Wohnungen vermittelt.

"Da gibt man dann ein paar Daten ein: wie viele Leute in der Wohnung leben, welche Sprachen die sprechen, wie lang das Zimmer frei ist und vor allem auch ab wann. Wir melden uns dann bei der Wohnraum gebenden Person, klären Fragen und versuchen eine geflüchtete Person zu finden, die zu dieser Konstellation passt."

Schwieriger wird es, wenn man spezielle Wünsche bezüglich der Person hat, die bei einem einziehen soll. Beispielsweise, wenn es eine Frau sein soll, da der Prozentsatz an geflüchteten Männern viel höher ist. Oft dauert es vier bis sechs Wochen, bis ein Mitbewohner gefunden wird. Oft übernimmt das Sozialamt oder das Jobcenter die Miete - manchmal aber auch nicht - das hängt im Einzelfall dann wieder mit dem Status des Geflüchteten zusammen.

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Shownotes
Wohnraum für Asylsuchende
Einen Flüchtling aufnehmen
vom 17. Oktober 2015