Dutzende Leute, die sich für eine Wohnungsbesichtigung bis auf den Bürgersteig drängeln, gibt es dieser Tage nicht. Doch auch in Corona-Zeiten werden Wohnungen gesucht. Die Besichtigung findet dann zum Beispiel virtuell statt. Bevor du aber einen Mietvertrag unterschreibst, solltest du ein paar wichtige Dinge beachten.

Die Corona-Krise ändert nichts daran, dass Menschen auf Wohnungssuche sind - gerade jetzt, wo in vielen Städten das neue Semester beginnt. Was sich aber ändert: Die lästigen Massenbesichtigungen fallen aus, sie sind verboten. Viele Vermieter bieten daher Einzelbesichtigungen an. Paare müssen sich darauf einstellen, eine Wohnung getrennt oder nacheinander zu besichtigen – vor allem dann, wenn der Vermieter oder Makler mit dabei ist.

"Wenn du mit deinem Partner eine Wohnung angucken willst, dann kann es sein, dass du das getrennt voneinander oder nacheinander machen musst, wenn noch der Vermieter oder ein Makler dabei ist."
Rahel Klein, Deutschlandfunk Nova

Entspannter ist es, wenn euch die Vermieter oder Wohnungsgesellschaften den Schlüssel in die Hand drücken. Dann habt ihr die Wohnung ganz für euch.

Wohnungsbesichtigung per Online-Chat

Immer öfter gibt es die Möglichkeit, die Wohnung online in 360-Grad-Rundgängen zu besichtigen und sich virtuell durch die Wohnung zu klicken. Manche Vermieter oder Makler führen Interessenten auch im Video-Chat durch das Objekt.

Der Deutsche Mieterbund rät zwar davon ab, einen Mietvertrag zu unterschreiben, wenn ihr die Wohnung nur virtuell besichtigt habt. Da aber niemand weiß, wie lange die Beschränkungen noch gelten, kann es sein, dass ihr keine andere Wahl habt.

Vorsicht bei Mietverträgen nach Online-Besichtigungen

Um einen guten Eindruck von der Wohnung zu bekommen, sei es deshalb besonders wichtig, dass eine virtuelle Besichtigung tagsüber und bei bestmöglichen Lichtverhältnissen stattfindet, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Euch sollten alle Räume gezeigt werden – auf Nachfrage bestimmte Ecken und Stellen auch mehrmals.

"Ich sollte auf jeden Fall sehen, dass es tagsüber stattfindet. Es sollten natürlich alle Räume gezeigt werden. Ich sollte die Möglichkeit haben, Nachfragen zu stellen und dass mir dann auch bestimmte Sachen noch mal gezeigt werden."
Jutta Hartmann, Deutscher Mieterbund

Außerdem solltet ihr euch den Grundriss zuschicken lassen. Und zusätzlich zur Online-Besichtigung könnt ihr nach Möglichkeit natürlich auch mal an der Wohnung vorbeilaufen, um die Umgebung und das Haus von außen zu sehen.

Bilder und Videos abspeichern

Falls ihr euch dann entscheiden solltet, einen Mietvertrag abzuschließen, solltet ihr euch in Absprache mit dem Vermieter Mängel-, Minderungs- oder Schadenersatzansprüche vorbehalten. Das ist wichtig, wenn ihr später Beschädigungen, Schimmelflecken oder andere Mängel feststellt, die virtuell so nicht zu sehen waren.

"Bei einem Mietvertrag nach einer Online-Besichtigung dem Vermieter mitteilen, dass du dir vorbehältst, Minderungsrechte oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen, da du die Wohnung nicht in echt sehen konntest."
Rahel Klein, Deutschlandfunk Nova

Sieht die Wohnung komplett anders aus als auf den Bildern oder Videos, dann ist nach Aussage des Mieterbundes nicht ganz klar, ob es eine Art Widerrufsrecht gibt. Denn so eine Situation habe es bisher nicht gegeben. Auf jeden Fall solltet ihr die Bilder und das Videomaterial der Wohnungsbesichtigung abspeichern, um später Beweismittel zu haben, wenn es zum Streit kommen sollte.

"Auf jedem Fall ist es gut, das Video von der Besichtigung runterzuladen oder mitzuschneiden, um möglichst viele Beweismittel zu haben, wenn es zum Streit kommen sollte."
Rahel Klein, Deutschlandfunk Nova

Insgesamt scheint sich der Wohnungsmarkt in Zeiten von Corona etwas beruhigt zu haben. Die Vonovia, Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen, stellt zumindest fest, dass es momentan weniger Kündigungen gibt. Doch sei davon auszugehen, dass sich die Situation mit dem Abflachen der Krise wieder normalisiert, sagt Silke Cook, Sprecherin von Vonovia.

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Stand jetzt lässt sich auch nicht abschätzen, ob und wie sich die Krise auf die Mietpreise auswirken wird. Dass die Preise fallen, gilt aber als eher unwahrscheinlich.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Umzug
Wohnungsbesichtigung: Videochat statt Drängelei
vom 24. April 2020
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Rahel Klein, Deutschlandfunk Nova