Einen Feiertag mit einem Brückentag zu einem langen Wochenende verbinden? Das ist möglich. Wenn wir am Brückentag mobil arbeiten, lässt sich das Ganze vielleicht sogar ohne Urlaubstag einrichten. Bei Workation verbinden Arbeitnehmende Job und Urlaub. Es gibt allerdings einige Besonderheiten, die wir dabei beachten müssen.

Workation bedeutet, Urlaub und Arbeit unter einen Hut zu bringen. Der Begriff setzt sich aus den englischen Begriffen work und vacation zusammen. In einer – unter anderem durch die Corona-Pandemie – veränderten Arbeitswelt ist es in einigen Bereichen ohnehin üblich, mobil und aus dem Homeoffice zu arbeiten. Daher sollte es doch eigentlich kein Problem sein, ein verlängertes Wochenende zu machen – ohne einen Urlaubstag dafür zu verwenden. Oder?

"Das besondere an Homeoffice ist, dass ich selbst bestimmen kann, wo ich arbeite. Das bedeutet, dass ich bei Freunden, Eltern oder eben – als Beispiel – in Österreich oder Holland arbeiten kann."
Nele Urban, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln

Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nele Urban sagt, dass das grundsätzlich möglich sei, allerdings müsse man sich das im Einzelfall anschauen. "Wenn ich an einem Freitag per Homeoffice arbeite – ich muss nicht ins Büro, es gibt keine Ortsverpflichtung –, dann kann mir mein Arbeitgeber grundsätzlich nicht vorschreiben, wo ich mein Homeoffice mache", sagt Nele Urban. Arbeitgebende könne nicht vorschreiben, dass wir für den Job in unserer Wohnung sein müssen.

Wer Workation im Ausland für einen längeren Zeitraum und vielleicht auch außerhalb der EU plant, sollte sich jedoch gut informieren, welche Bestimmungen dafür gelten. "Wenn wir jetzt davon reden, ob man an einem Brückentag von der See aus arbeitet – dann ist es etwas anderes, als wenn ich sage, dass ich vier Wochen lang aus dem Ausland arbeite", so die Fachanwältin aus Köln.

Gute Arbeitsbedingungen müssen erfüllt sein

Allerdings weist die Fachanwältin darauf hin, dass die Bedingungen zum Arbeiten vorhanden sein müssen. Das heißt, wir müssen unter anderem darauf achten,

  • dass eine Netzverbindung vorhanden ist,
  • dass die Adapter der Endgeräte in die Steckdosen passen und
  • dass der Mobilfunk an dem Ort jederzeit vorhanden ist

Nele Urban sagt auch, dass Arbeitnehmende darauf achten müssen, welche Regeln der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin für Homeoffice hat. Selbstverständlich spiele auch eine Rolle, in was für einem Unternehmen wir arbeiten. Wenn der Arbeitgebende eher flexibel ist und nicht darüber spricht, von wo wir jeweils arbeiten – dann müssen wir uns nicht vorher absprechen. "Wenn ich allerdings in einem Unternehmen arbeite, in dem es eine große Rolle spielt, würde ich vorher Bescheid sagen", sagt Nele Urban.

Mit dem Chef oder der Chefin reden

Zum Beispiel könnte es sein, dass Chef*innen ein besonders hohes Augenmerk auf Arbeitsschutz legen. Und es stellt sich die Frage, ob der zum Beispiel am Rand eines Pools gegeben ist.. Nele Urban vermutet, dass es Probleme mit der Versicherung geben könnte. "Das ist ein großes Problem und da muss man den Einzelfall jeweils sehr genau bewerten", sagt sie. Im Zweifel macht es also Sinn, vorher mit dem Chef oder der Chefin zu sprechen.

Shownotes
Vernetzte Welt
Arbeit und Urlaub: Was wir bei Workation beachten müssen
vom 07. Mai 2024
Moderation: 
Jenni Gärtner, Thilo Jahn
Gesprächspartnerin: 
Nele Urban, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln