Wer in Berlin Wohnungen an Touristen vermietet, braucht dafür nun eine Genehmigung von der Stadt. Der Grund: Ab Mai tritt das Zweckentfremdungsverbot in Kraft. Als erste Reaktion hat Airbnb viele Angebote von der Seite gekickt.
200 Euro muss erst mal jeder bezahlen, der in Berlin mit seinem freien Zimmer oder mit der Wohnung ins Touristengeschäft einsteigen möchte. So hoch ist die Gebühr, die die Stadt erhebt, wenn ihr die Genehmigung fürs Vermieten von Ferienwohnungen haben wollt. So sieht es das Zweckentfremdungsverbot. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro rechnen.
Gesetz könnte noch gekippt werden
Es gibt Juristen, die der Meinung sind, dass das Verbot vor Gericht gekippt wird. Weil es zum Beispiel gegen die Verfassung verstoße, weil es in das Recht auf Eigentumsfreiheit eingreife. "Deswegen warten wohl viele Bezirke noch ab, was bei den Verfahren rauskommt, bevor sie das durchziehen", sagt DRadio-Wissen-Reporterin Tina Kießling.
Airbnb hat bereits reagiert und 4000 Berliner Anbieter von seiner Plattform geworfen, denn Vermittlungsportale wie Airbnb sollen in Zukunft dafür haftbar gemacht werden können, wenn über sie illegal Wohnungen angeboten werden.
"Berlin hat fast zwei Millionen Wohnungen. Ob da jetzt, sagen wir mal in die Tüte gesprochen, 6000 Wohnungen mehr, den Mietmarkt langfristig entspannen, das ist unklar. "
Ein Grund für das Gesetz ist es, den Mietmarkt zu entspannen: Wohnungen sollen also wieder regulär an Berliner Bürger vermietet werden und nicht an Touristen. Die von Airbnb kommerziell vermittelten Wohnungen liegen vor allem in den beliebten Vierteln Kreuzberg, Friedrichshain oder Neukölln. Diese Wohnungen müssen dann an den Mietspiegel angepasst werden - in Berlin gibt es seit vergangenem Jahr die Mietpreisbremse. Ob so also günstige Wohnungen geschaffen werden, muss sich erst noch zeigen.
- Von wegen Mieterschutz! | Kommentar auf taz.de