Bei Datenschutz denken wohl die meisten an Mailadressen, Fingerabdrücke oder vielleicht auch Genanalysen.

Der US-Bundesstaat Colorado denkt noch viel weiter. Dort wurde jetzt das erste Gesetz verabschiedet, das auch Informationen schützt, die in unseren Hirnwellen versteckt sind.

Die Befürworter des Gesetzes argumentieren, dass die Neurotechnologie schnell voranschreitet und dass es bisher keinerlei Regeln gibt, an die sich Firmen halten müssen. Sie befürchten, dass man aus neuronalen Daten irgendwann mal Gefühle oder Gedanken rauslesen kann. Auf dem Markt gibt es schon elektronische Stirnbänder, die die Hirnaktivität auslesen. Zum Beispiel, um Geräte zu steuern, um beim Meditieren zu helfen oder bessere Matches in einer Dating-App zu finden.

Das neue Gesetz in Colorado erweitert die Definition von personenbezogenen Daten auf biologische und neuronale Informationen. In der EU schließt die Datenschutzgrundverordnung auch Merkmale ein, die Ausdruck der physischen, physiologischen und psychischen Identität einer Person sind.