Auf der Suche nach Mitteln gegen das neue Coronavirus sind auch Lampen und Geräte im Gespräch, die spezielles UV-Licht zur Desinfektion nutzen.

Dabei geht es um UV-C-Strahlung. Die wird zum Beispiel schon lange in Laboren eingesetzt, denn damit können Bakterien, Viren und Schimmelpilze abgetötet werden. Auch Raumluft, Wasser und Lebensmittel können so desinfiziert werden. Aber diese Technik darf nur in menschenleeren Räumen eingesetzt werden, weil UV-C-Strahlung gefährlich ist und Hautkrebs und Augenprobleme verursachen kann. Jetzt warnt das Bundesamt für Strahlenschutz noch einmal zur Vorsicht bei UV-C-Desinfektionsgeräten. Sie sollten keinesfalls zur Desinfektion am Körper eingesetzt werden.

Es gibt zwar inzwischen Geräte, die eine kurzwellige UV-C-Strahlung abgeben (im Bereich um 222 Nanometer) und deshalb weniger Risiken mit sich bringen sollen als die alten (mit Wellenlängen um 254 Nanometer). Aber ob das wirklich weniger schädlich, ist noch unklar.

Laut dem Bundesamt ist zum einen unklar, ob die neuen Geräte wirklich nur kurzwellige Strahlung nutzen, und zum anderen ist noch nicht belastbar bewiesen, dass diese Strahlung wirklich ein geringeres Risiko für Menschen darstellt.

Zuletzt war unter anderem berichtet worden, dass Handläufe von Rolltreppen mit UV-C-Strahlung keimfrei gemacht werden sollten - zum Beispiel in der Elbphilharmonie und in Bahnhöfen.