Urteil

Ärzte dürfen online bewertet werden

Ärzte müssen weiter damit leben, dass sie im Netz von ihren Patienten bewertet werden.

Der Bundesgerichtshof hat das im Fall eines Münchner Gynäkologen entschieden. Der Arzt hatte beantragt, seinen Namen aus einer Online-Bewertungsplattform entfernen zu lassen. Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt, vorerst ohne Begründung. Die Richter mussten dabei abwägen zwischen dem Recht auf Kommunikationsfreiheit des beklagten Internet-Unternehmens Jameda und dem Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung.

Der Fall war vorher schon durch einige Instanzen gegangen - dort war die Klage des Arztes bereits abgeweisen worden. Die Begründung: Das Recht auf Kommunikationsfreiheit überwiege.