Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß, hat das höchste deutsche Gericht entschieden. FDP-Politiker wollten ihn abschaffen und hatten geklagt. Der Soli wurde 1995 eingeführt, um die Kosten der Wiedervereinigung zu tragen. Und die bestehen weiterhin, so die Begründung.
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