Die Große Koalition hat einen Kompromiss zum umstrittenen Paragrafen 219a vorgeschlagen. Demnach sollen Ärzte zwar generell über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen - doch was die Koalition darunter versteht, ist noch nicht klar.

Nach monatelangem Streit liegt der "Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen" jetzt auf dem Tisch.

In fünf Punkten umreißt das Papier, worauf es der Regierung in Sachen Schwangerschaftsabbruch künftig ankommt. Es geht dabei um die Frage, wie Frauen, die eine Abbruch vornehmen lassen wollen, an Informationen kommen - und wie Ärzte, die Abbrüche durchführen, darüber informieren dürfen.

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Paragraf wird nicht gestrichen, sondern ergänzt

Viele wollten den Paragrafen 219a ersatzlos streichen, denn er kriminalisiert Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche Auskunft geben. Doch der Paragraf wird bleiben - allerdings ergänzt. 

Klar ist: Staatliche Stellen sollen damit beauftragt werden, Informationen darüber zur Verfügung zu stellen, welche Ärzte und medizinischen Einrichtungen Abtreibungen vornehmen, so dass Frauen sich Informationen verschaffen können. Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen solche Informationen bereitstellen.

Über die Information von staatlicher Seite habe man sich allerdings schon lange verständigt, sagt Gudula Geuther aus unserem Hauptstadtstudio. Da war man sich einig.

"Bisher war es so: Wenn der Arzt auf seiner Homepage sagt 'ich biete das an', dann gab es schon ein Problem."
Gudula Geuther, Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio

Der strittige Punkt in der Sache berührt die Tatsache, dass sich Ärzte bislang strafbar machen, wenn sie auf ihrer Homepage darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Informationen fallen nämlich unter das sogenannte "Werbeverbot", schlicht weil die Ärzte an diesem Eingriff etwas verdienen.

Information auf Umwegen

Dieses Werbeverbot bleibt generell bestehen. Der jetzige Kompromissvorschlag sieht aber vor, dass Ärzte auf ihrer Webseite trotzdem schlicht und nüchtern erwähnen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Mehr aber auch nicht. Sie müssen dann auf die Behörden verweisen, die weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Auf diese Weise könnte die Koalition das Problem einerseits für sich lösen - und andererseits kontrollieren, dass nicht auf eine werbende Art über den Schwangerschaftsabbruch informiert wird, so die Einschätzung von Gudula Geuther.

Es kommt auf die Ausformulierung im Gesetzestext an

Letztlich kommt es darauf an, wie die Formulierung im Gesetzestext genau aussehen wird, meint Gudula Geuther. Und es zeichne sich bereits ab, dass man sich über die Details noch heftig streiten werde. Denn die einen wollten am liebsten nach wie vor eine offene Abstimmung zu der Frage - ohne Fraktionszwang. Die anderen bestehen darauf, dass das Werbeverbot nicht über die Hintertür abgeschafft wird.

SPD ist weit entgegengekommen

Vor einer besonderen Herausforderung steht die SPD-Führung, die im Kompromiss großes Entgegenkommen zeigte - obwohl die Partei den Paragrafen ursprünglich komplett streichen wollte, und das schon vor Beginn der Koalitionsverhandlungen.

"Darüber kann man jetzt streiten, ob dieser Kompromiss nahe genug ist an dem, was die SPD ursprünglich wollte."
Gudula Geuther, Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio

Der genaue Gesetzestext wird im Januar vorliegen und dann in den Fraktionen beraten. Für die Union ist die Debatte eine Gelegenheit, ihre Werte zu demonstrieren, sagt Gudula Geuther. Aus ihrer Sicht ist die SPD die Partei, die größeres Entgegenkommen gezeigt hat.

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Shownotes
Werbeverbot
§219a: Ein Kompromiss und viele Fragen
vom 13. Dezember 2018
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Gudula Geuther, Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio