Der Terrorverdächtige Jaber al-Bakr hat sich in seiner Zelle im Leipziger Gefängnis erhängt. Die Justizvollzugsanstalt "keinerlei Suizidgefahr feststellen können". Der Justiz wird nun vorgeworfen, die Besonderheit des Falles al-Bakr nicht erkannt zu haben.
Die sächsische Justiz hatte keine Hinweise darauf gesehen, dass der Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr unmittelbar suizidgefährdet war. Das sagte Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow. Er teilte außerdem mit, dass sich al-Bakr gestern Abend (12.10.2016) in seiner Zelle in der JVA Leipzig mit seinem Hemd "am Vorgitter seines Haftraums" erhängt hatte. Nach der Einlieferung ins Gefängnis sei ein Gespräch mit al-Bakr geführt worden, um seinen Zustand zu beurteilen. Auch die zuständige Psychologin sei zur Einschätzung gekommen, dass keine Suizidgefahr vorliegt.
"Nicht das nötige getan"
Al-Bakr wurde zunächst alle 15 Minuten, später in 30-minütigen Abständen in seiner Zelle kontrolliert, sagt JVA-Leiter Jacob. Die letzte reguläre Kontrolle hat laut Jacob um 19.30 Uhr stattgefunden. Um 19.45 Uhr sei er tot aufgefunden worden und konnte nicht mehr reanimiert werden. Al-Bakrs Anwalt Alexander Hübner hatte vorher bemängelt, dass sein Mandant unzureichend überwacht worden war. Die Beamten hätten gewusst, dass al-Bakr in einem kritischen Zustand war.
"Die Aufklärung findet dann immer intern statt. Das heißt: Die Polizei ermittelt gegen sich selbst. Da kommt - mit Verlaub - nur selten was bei rum."
Neben der offensichtlichen Fehleinschätzung, dass al-Bakr nicht akut suizidgefährdet war, sieht sich die sächsische Justiz jetzt mit dem Vorwurf konfrontiert, die Besonderheit des Falles nicht erkannt zu haben. Zum einen ist ein Mensch gestorben, zum anderen hätte al-Bakr vielleicht wichtige Informationen zum geplanten Terroranschlag liefern können, über Hintermänner und den Ablauf.