Viele haben nach den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht einen erneuten Aufschrei von Feministinnen gefordert. Den gibt es jetzt - allerdings anders, als viele das erwartet haben.
22 Aktivistinnen haben am Montag (11.01.2016) eine Erklärung veröffentlicht, in der sie sich gegen sexuelle Gewalt aussprechen und für das Schließen von Schutzlücken in den bestehenden Gesetzen. Unter den Netzfeministinnen sind Kübra Gümüşay und Anne Wizorek, sowie zahlreiche weitere Aktivistinnen aus den verschiedensten Bereichen.
"Die Netzfeministinnen wollen, dass Gewalt gegen Frauen immer thematisiert wird, ausnahmslos eben, und nicht nur dann, wenn eine Randgruppe die Täter stellt."
Köln passiert überall in Deutschland
Sie wehren sich vor allem gegen eine Vereinnahmung der Debatte durch Pegida, AfD, Islamgegner und andere. Außerdem wollen sie darauf aufmerksam machen, dass es immer wieder Vorfälle im öffentlichen Raum gibt, in denen Menschen sich sexueller Gewalt ausgeliefert sehen. Das führt allerdings selten zu öffentlichen Diskussionen. Dass Opfern jetzt auch geglaubt wird, sei gut, müsse aber Standard sein, sagt Initiatorin Anne Wizorek, die bereits 2013 unter dem Hashtag #Aufschrei auf Twitter dazu aufrief, Erfahrungen mit sexueller Gewalt zu dokumentieren. Seitdem sei nicht viel passiert, sagt sie. Das müsse sich ändern.
"Ich finde es fürchterlich, wie momentan ausschließlich das auf den Islam oder die arabisch-ausländische Herkunft der Täter zurückgeführt wird. Es wird komplett auf etwas Fremdes bezogen, aber in Wirklichkeit passiert Köln überall in Deutschland."
Änderung der aktuellen Gesetzeslage
Die Aktivistinnen haben einen Katalog mit gesellschaftlichen, politischen und medialen Forderungen ausgearbeitet. Eine der politischen Forderungen lautet, dass die Gesetzeslage angepasst werden muss:
"Sexuelle Belästigung ist in Deutschland immer noch keine eigenständige Straftat. Und ob eine Vergewaltigung als strafbar gilt, wird zum Beispiel auch daran festgemacht, ob sich die betroffene Person ausreichend zur Wehr setzte."
Genau über eine solche Verschärfung der Gesetze diskutieren gerade Politiker. Der Gesetzesentwurf, der gerade diskutiert wird, liegt schon seit dem Sommer vor. Er sieht vor, dass schon dann Strafverfolgung möglich ist, wenn einer Frau gegen ihren Willen zwischen die Beine oder an die Brust gegriffen wird. Und er soll auch festschreiben, dass eine Vergewaltigung als Vergewaltigung gilt, wenn die betroffene Frau "Nein" gesagt, aber sich nicht körperlich gewehrt hat, zum Beispiel weil sie Angst hat oder in Schockstarre verfällt.