Eine Kölner Hautärztin will nicht bei Jameda bewertet werden und hat geklagt. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Jameda ihr Profil löschen muss.

Bei dem Streit vor Gericht ging es vor allem um das Werbesystem von Jameda: Es gibt dort zwei verschiedene Optionen für Ärzte. Die erste Option ist, dass Ärzte Jameda bezahlen, dann bekommen sie ein richtiges Profil mit Bild und detaillierter Beschreibung. Die Ärzte, die nicht bezahlen, bekommen nur ein einfaches Profil. Gleichzeitig wird auf der Seite auch Werbung angezeigt, zum Beispiel für andere Ärzte aus demselben Fachgebiet - und zwar für die, die bei Jameda für ihr Profil zahlen. 

Die Hautärztin aus Köln, die geklagt hatte, hat argumentiert, dass es unfair sei. Der Bundesgerichtshof hat ihr Recht gegeben und bestätigt: Das, was Jameda da macht, ist ein Zweiklassensystem.

"Damit ist Jameda nicht mehr neutraler Informationsvermittler, sondern begünstigt Ärzte, die Jameda dafür bezahlen."
Argument der Richterin am Bundesgerichtshof

Das Ärztebewertungsportal hat jetzt direkt auf dieses Urteil reagiert und angekündigt, dass es sein Geschäftsmodell ändern wird. Entweder sei es jetzt möglich, auf allen Profilen - bezahlt und unbezahlt - die gleiche Werbung zu schalten oder komplett auf Werbung zu verzichten. 

Für alle anderen Ärzte bedeutet das: Sobald Jameda seine Werbepraxis geändert hat, also wieder alle Ärzte gleichbehandelt, können die sich auch nicht mehr löschen lassen, weil das Argument der Kölner Hautärztin dann hinfällig ist. Für das Geschäftsmodell von Jameda ist es wichtig, dass alle Ärzte aufgelistet sind - denn nur so können Patienten sie wirklich vergleichen.

Nur Anwälte haben Einfluss auf die Kommentare über Ärzte

Hintergrund für den gesamten Streit sind übrigens Kommentare aus dem Jahr 2015. Die Kölner Hautärztin hatte damals schlechte Bewertungen erhalten und fühlte sich dadurch ungerecht behandelt. 

Das Problem: Alle Ärzte werden - ohne vorheriges Einverständnis - in dem Portal aufgelistet. Wer die Kommentare schreibt, ist jedoch schwer nachzuvollziehen. Sind es wirklich Patienten? Denn eigentlich kann jeder, der möchte, eine Bewertung schreiben.

Die Ärzte können die Kommentare selber nicht löschen, sie können höchstens einen Anwalt einschalten. Chan-jo Jun ist Anwalt für IT- und Wirtschaftsrecht in Würzburg, er sagt: Einerseits ist es gut und richtig, andererseits werde auf diese Weise das ganze System auch ad absurdum geführt.

"Die Ärzte, die sich drum bemühen, haben dann eine weiße Weste. Das sagt gar nicht so viel darüber aus, ob sie wirklich gut sind. Ich habe manchmal den Eindruck, dass ich eher sehe, wie gut die Anwälte der Ärzte sind und nicht wie gut der Arzt ist."
Chan-jo Jun, Anwalt für IT- und Wirtschaftsrecht

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Shownotes
Urteil am Bundesgerichtshof
Jameda muss Ärzte-Profil löschen
vom 20. Februar 2018
Gesprächspartnerin: 
Caro Bredendiek, Deutschlandfunk Nova
Moderator: 
Thilo Jahn