Viele Flüchtlingshelfer in Deutschland haben vor Jahren Bürgschaften übernommen, damit syrische Flüchtlinge schnell und legal einreisen konnten. Nun verlangt der Staat Geld von ihnen zurück.

Unkompliziert und rasch helfen, wenn Menschen in höchster Not sind: Das war die politische Haltung, als die Schreckensbilder aus Syrien kamen, im Sommer 2013. Flüchtlinge aus der Kriegsregion sollten aufgenommen werden, ganz unbürokratisch. Die einzige Bedingung: Verwandte oder engagierte Bürger sollten zunächst für die Unterhaltskosten aufkommen, für den Flug und die ersten Wochen in Deutschland. 

Jetzt schlägt die Bürokratie zurück. Die Stimmung hat sich gedreht und die Bürgen von damals, die eigentlich dachten, die Bürgschaft sei eine Pro-forma-Angelegenheit, die müssen nun zahlen - und zwar mehrere Tausend Euro. Olav König ist einer von ihnen.

"Man fühlt sich ziemlich hilflos, man ist so ein Spielball und das erscheint alles völlig willkürlich."
Olav König hat 2014 für Flüchtlinge gebürgt

Olav König aus Bonn hat 2014 etwas getan, wovon viele sagen würden, dass es menschlich und großzügig ist. Er hat eine Verpflichtungserklärung abgegeben, weil er unbürokratisch helfen wollte. Vor drei Wochen kam dann der Bescheid vom Jobcenter: Olav soll jetzt rund 5.700 Euro zahlen.

"Insgesamt sind die Forderungen an uns drei Bürgen gut 32.000 Euro."
Olav König hat 2014 für Flüchtlinge gebürgt

Konkret ging es im Jahr 2014 um die Freundin von Olavs Bruders. Sie wollte die Familie ihrer Schwester nach Deutschland holen. Die saß in einem Flüchtlingscamp an der türkischen Grenze fest. "Und die hatten drei Kinder, das Kleinste war zwei Jahre alt, so alt wie meine Tochter", erzählt Olav. Also beschloss er, zusammen mit seinem Bruder und einem Freund, zu helfen.

Die bittere Kehrseite einer Verpflichtungserklärung

Die Drei unterzeichnen eine Verpflichtungserklärung, die nötig ist, um die Familie zusammenzuführen und nach Deutschland zu holen. Die evangelische Kirchengemeinde Bonn hilft ihnen dabei: Sie sichert zu, eine Wohnung für die Familie zu stellen, für den Übergang, bis zur Statusklärung. Olav glaubt, die Verpflichtungserklärung sei dazu da, diesen Vorgang zu ermöglichen: Erst hilft die Kirche, später der Staat. Er denkt, eine Bürgschaft sei nur nötig, falls etwas anders läuft als gedacht.

"Vonseiten des Ausländeramtes hieß es, diese Verpflichtungserklärung endet, wenn sich der Aufenthaltsstatus ändert - und das heißt, wenn die Leute Asyl bekommen."
Olav König hat 2014 für Flüchtlinge gebürgt
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Olav König hat Flüchtlingen geholfen. Nun fordert das Jobcenter Bonn Geld von ihm zurück.

Die Ausländerbehörde teilte ihnen mit, dass die Verpflichtungserklärung endet, wenn die Familie endgültig Asyl bekommt, sagt Olav. Aber genau das ist so nicht passiert. Die Familie hat nach sechs Monaten in Deutschland, wie erwartet, den Asylstatus erhalten. Doch der Staat will nun, dass trotzdem gezahlt wird. Für Olav fühlt sich das zwar nicht gerecht an, ist aber rechtens, sagt der Anwalt Andreas Doerfer.

"Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus."
Paragraf 68, Aufenthaltsgesetz

Rein rechtlich ist die Sache damit geklärt: Die Jobcenter können den Bürgen für einen Zeitraum von drei beziehungsweise fünf Jahren für jeden Schützling eine Rechnung stellen, solange sie staatliche Leistungen beziehen. Während beispielsweise das Jobcenter Wetzlar nichts in der Sache unternimmt, gehen andere Jobcenter jeder Forderung nach. So auch Bonn. Wobei das Ausländeramt der Stadt - nach Olavs Aussage - diese Risiken schlicht nicht erwähnt hat.

Sonderopfer heißt die juristische Klausel. Sie räumt eine Möglichkeit ein, das Gesetz zu umgehen, also zum Beispiel einer Familie schnell zu helfen, um zusammenzufinden. 

Jetzt bietet das Gesetz den Jobcentern die Möglichkeit, diese Bürgen, die freiwillig ein Sonderopfer geleistet zu haben, für Kosten heranzuziehen, die eigentlich die Allgemeinheit tragen müsste. Mittlerweile sind Fälle bekannt, in denen Bürgen geklagt haben - einige mit Erfolg, andere nicht. Olav und sein Bruder haben sich mit anderen zusammengetan und ebenfalls einen Anwalt beauftragt und gegen den Bescheid geklagt. Der Anwalt schätzt, ihre Chancen liegen bei 50 Prozent. 

"Ein Stück weit habe ich das Vertrauen in die Behörden verloren und in die Aussagen, die da getroffen werden."
Olav König hat 2014 für Flüchtlinge gebürgt

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Shownotes
Bürgschaften für Flüchtlinge
Hilfe, die lieb und teuer ist
vom 22. März 2018
Moderator: 
Thilo Jahn
Autor: 
Stephan Beuting