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Bye bye, Störerhaftung! Wer seinen WLAN-Anschluss ungeschützt und kostenlos für andere freigibt, ist nicht mehr dafür verantwortlich, was die Leute dann im Netz treiben. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs schützt WLAN-Betreiber endgültig vor unkalkulierbaren Kosten.

Am heutigen Donnerstag hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Grundsatzurteil zur Störerhaftung gefällt. Wer seinen WLAN-Anschluss freigibt, ist nicht für die Taten anderer im Netz verantwortlich. Das war ja jahrelang anders und deshalb hat es bei uns so wenig Hotspots gegeben. Weil alle Angst hatten, abgemahnt und zur Kasse gebeten zu werden. Und deshalb wurde diese sogenannte Störerhaftung letztes Jahr abgeschafft, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Catharina Hopp.

Erster konkreter Fall zur Störerhaftung

Der Bundesgerichtshof hatte jetzt den ersten Fall konkreten Fall zum Thema vorliegen. Jemand hatte über ein offenes Netz bei einer File-Sharing-Plattform ein Spiel zum Download angeboten. Die Urheber des Spiels bekamen das mit und wollten Geld, wegen der Urheberrechtsverletzung. Niemand  wusste aber, wer das Spiel hochgeladen hatte und so sollte der WLAN-Anbieter zahlen. Nach dem neuen Gesetz kann der aber eben nicht mehr belangt werden.

"Man wollte denjenigen, der das Netz bereitgestellt hat, zur Kasse bitten und auf Unterlass verklagen. Das geht nach dem neuen Gesetz nicht mehr."
Catharina Hopp, Deutschlandfunk Nova

Aber kann ein Musikverlag, ein Autor oder ein Spieleentwickler in dem Fall gar nichts mehr gegen die Urheberrechtsverletzungen machen? Auch dazu hat sich das Gericht geäußert, sagt unsere Reporterin. Wenn die Geschädigten tatsächlich gar nichts tun könnten, würde das Gesetz nämlich gegen EU-Recht verstoßen.

Der WLAN-Anbieter muss nicht zahlen

Die Richter haben gesagt, die Möglichkeiten für die Geschädigten seien ausreichend. Eine Gerichtssprecherin erklärte: "Erstmal muss man versuchen die Website zu sperren. Andererseits gibt es auch die Möglichkeit, den Zugang mit einem Passwort zu versehen. Als äußerstes Mittel wird der gesamte Zugang zu dem öffentlichen Hotspot gesperrt." Erst wenn andere Leute im eigenen Netz Mist bauen, kann es sein, dass man zu Schutzmaßnahmen verpflichtet wird. Aber zahlen muss man nichts, sagt Reporterin Catharina Hopp.

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Shownotes
Bundesgerichtshof
WLAN-Anbieter tragen keine Verantwortung
vom 26. Juli 2018
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Catharina Hopp, Deutschlandfunk Nova