Alle vier Minuten wird eine Frau Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch solche Gewalt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und das EU-Parlament wollen da jetzt gegensteuern.
Die Innenministerin Faeser hat verschiedene Vorschläge gemacht. Zum Beispiel soll es bessere Anlaufstellen für Frauen, die Opfer von Gewalt werden, geben. Geplant ist ein Pilotprojekt mit der Bundespolizei – die ist zum Beispiel an Bahnhöfen präsent. Rund um die Uhr sollen Schalter mit speziell geschulten Polizeibeamtinnen besetzt sein.
"Wenn Frauen zur Polizei kommen, soll da 24/7 eine Ansprechpartnerin für Frauen vor Ort sein."
Zusätzlich fände es Faeser sinnvoll, wenn es in Deutschland Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zum Thema Gewalt gegen Frauen gebe.
Elektronische Fußfessel für Gewalttäter
Außerdem will Faeser, dass Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz besser durchgesetzt werden können. Dabei hält sie auch eine elektronische Fußfessel für sinnvoll – damit die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und neue Gewalt verhindern kann. In Österreich ist es beispielsweise so, dass wenn ein Gewalttäter ein Kontakt- oder Annäherungsverbot auferlegt bekommt, der Täter eine Beratung zur Gewaltprävention machen muss. Dieses Vorgehen könnte sich Faeser auch in Deutschland vorstellen.
Neu sind die Vorschläge von Faeser allerdings nicht, jetzt laufen Abstimmungen zwischen dem sozialdemokratischen Innenministerium und dem Justizminister Marco Buschmann von der FDP. Für Änderungen am Gewaltschutzgesetz ist das Justizministerium zuständig.
Verbot von Zwangsheirat und weiblicher Genitalverstümmelung
Auch das EU-Parlament will Gewalt gegen Frauen wirksam verhindern – und hat deshalb erstmals verbindliche einheitliche Regeln beschlossen. So sollen beispielsweise Zwangsheiraten oder weibliche Genitalverstümmelungen überall in der EU als Straftat gelten und verboten sein. Aber auch Stalking, das Verbreiten von Rache-Pornos oder Cybergewalt zum Beispiel gegen Politikerinnen oder Journalistinnen, die als Frau und wegen ihrer Berufsrolle doppelt gefährdet sind. In dem Beschluss des Europäischen Parlaments wird auch klar gesagt, dass Gewalt gegen Frauen ihre Wurzeln in einer strukturellen Diskriminierung in der Gesellschaft hat.
Nicht durchsetzen konnte das EU-Parlament die Regel "Nur Ja heißt Ja". Diese Regel gilt derzeit schon in Schweden oder Spanien. Dort gilt, dass eine Frau dem Sex ausdrücklich zustimmen muss, damit er als einvernehmlich gilt und eine mögliche Vergewaltigung ausgeschlossen ist. In anderen Ländern, auch in Deutschland, gilt aber das Prinzip "Nein heißt Nein". Demnach müssen Frauen in irgendeiner Form eine Ablehnung signalisieren. Wegen dieser unterschiedlichen rechtlichen Auslegungen in den Ländern gab es die Sorge, dass das EU-Parlament mit einer EU-weiten Einführung von "Ja heißt Ja" seine Kompetenzen überschreiten würde und dass das gerichtlich angreifbar sein könnte. Deswegen ist dieser Aspekt beim Thema Vergewaltigungen gestrichen worden.