Der Gesetzesentwurf zum Personenstand ist schon ein bisschen mehr queer als vorher. Aber die Attestpflicht ist nicht der einzige Kritikpunkt. Katharina Hamberger, unsere Korrespondentin für Berlin, hat die Debatte zusammengefasst.

Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag eines dritten Geschlechts möglich sein. Der Bundestag berät am Mittwoch (11.10.2018) in erster Lesung über einen Gesetzentwurf, der neben männlich und weiblich auch den Eintrag divers vorsieht. Eine Mehrheit der Parlamentsabgeordneten will damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 umsetzen. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung in Kraft treten.

Wer seine Zuordnung im Geburtseintrag später ändern möchte, soll dies durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt machen können und – soweit gewollt – auch einen neuen Vornamen wählen können. Durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist laut Entwurf nachzuweisen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Gegen diese medizinische Nachweispflicht richtet sich die deutlichste Kritik, sagt Katharina Hamberger in unserem Hauptstadtstudio.

Gesetzesentwurf zum Personenstand: Ein Meilenstein – mit Einschränkungen

Zwar sei der Entwurf ein Meilenstein, schreibt die Bundesvereinigung Trans* in einer Stellungnahme, doch fordert die Vereinigung gemeinsam mit dem paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Kinderschutzbund und weiteren Organisationen, die Streichung der medizinischen Nachweispflicht.

Weitere Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen in einem weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums erarbeitet werden. Auch weiterhin müssen sie sich nach dem Transsexuellengesetz richten. Für sie ist bei Vornamen- und Geschlechtseintragänderungen eine doppelte Begutachtung durch Sachverständige verpflichtend. Das gilt zum Beispiel für einen Menschen, der durch seine medizinischen Merkmale als Frau ausgewiesen ist, der aber als Mann in das Verzeichnis möchte.

Problem für Inter- und Transsexuelle

Bei  intersexuellen Menschen sind die Geschlechtsmerkmale, also zum Beispiel Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt. Intersexuelle verfügen über männliche und weibliche Merkmale, etwa weibliche Geschlechtsteile und männliche Chromosomen. Transsexuelle Menschen sind hingegen äußerlich klar einem Geschlecht zuzuordnen, fühlen sich diesem aber nicht, oder nicht ganz, zugehörig. 

"Transsexuelle, Transgeschlechtliche sind nicht mit eingeschlossen. Sie müssen weiterhin über das Transsexuellengesetz gehen."
Katharina Hamberger, Korrespondentin im Hauptstadtstudio

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Shownotes
Drittes Geschlecht im Bundestag
Weiblich, divers, männlich
vom 11. Oktober 2018
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartnerin: 
Katharina Hamberger, Dlf-Hauptstadtstudio