Das Geld ist da: 50 Milliarden Euro für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige. Bis das Geld wirklich ausgezahlt wird, müssen sich viele aber gedulden.
Ein Nothilfepaket von über 50 Milliarden Euro soll Freiberuflern, Klein- und Kleinstunternehmerinnen aus allen Wirtschaftsbereichen wie Künstlerinnen oder Landwirte für die nächsten zwei bis drei Monate helfen. Bei den Kleinunternehmen gibt es noch eine Abstufung: Wer bis zu fünf Vollzeitkräfte beschäftigt, bekommt auf drei Monate 9000 Euro, bei bis zu zehn Vollzeitkräfte werden 15.000 Euro gezahlt. Das gilt bundesweit.
Länderprogramme mit zusätzlichen Hilfen
Hinzukommen landeseigene Programme wie in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen-Anhalt. In Berlin bekommen Antragsteller beispielsweise einen Zuschuss von 5000 Euro, den es woanders nicht gibt. Einen guten Überblick über die Läderprogramme bietet das Gründerlexikon.
Voraussetzungen:
- Antrag muss bis zum 31.5. eingereicht sein.
- Unternehmen darf nicht schon vor dem 31.12. in Schieflage geraten sein.
- Man darf keine Kreditlinien mehr bei der Bank haben.
- Das Geld darf nur für laufende Kosten wie Mieten und laufende Kredite verwendet werden.
Das sind die groben Eckpunkte. Die Länder, die die Soforthilfe des Bundes umsetzen, tun dies ganz unterschiedlich und formulieren weitere Voraussetzungen hinzu. Deshalb ist es wichtig, sich über das jeweilige Länderprogramm zu informieren.
Schnelle Nothilfe geht anders
Wenn der Antrag ausgefüllt und abgeben ist, soll es fünf Tage dauern, bis der Antrag durch ist und Geld kommt. NDR-Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven hat sich testhalber in Berlin eingeloggt und versucht, einen Antrag zu stellen. Doch es sind so viele Antragsteller, dass er Hunderttausende vor sich hat, deren Antrag zuerst bearbeitet wird.
"Ich bin auf Platz 404.000 gelandet. Gerade eben bearbeiten sie 127.000. Das heißt, man muss richtig Zeit mitbringen, bis der Antrag dann bearbeitet ist."
Noch vor Kurzem hieß es, um in Bayern in den Genuss der Soforthilfe zu kommen, müsste man eine "eigene Betriebsstätte" außerhalb der privaten Wohnung haben. Für alle, die zu Hause lernen, üben, sich vorbereiten wie freiberufliche Hochschullehrer, die dann in die Hochschule gehen, um zu lehren, hätte die Direkthilfe nicht gegriffen.
Inzwischen hat das bayerische Wirtschaftsministerium auf die Kritik reagiert und die Formulierung abgeändert. Jetzt heißt es: Antragsberechtigt sind die, die ihrer Tätigkeit in einer inländischen Betriebsstätte nachgehen.
Soforthilfe in der Steuererklärung angeben
Die Soforthilfe muss eigentlich nicht zurückbezahlt werden, sagt Nicolas Lieven. Dafür erklärt man eidesstattlich, dass die gemachten Angaben richtig sind. Wenn sich hinterher herausstellt, die Soforthilfe muss in der Steuererklärung angeben werden, dass man nicht berechtigt war oder das Geld falsch eingesetzt hat, wird es in ein Darlehen umgewandelt.
*In einer früheren Fassung haben wir geschrieben, dass Antragsteller, die ihre Betriebsstätte in der eigenen Wohnung haben, nicht in den Genuss der Soforthilfe kommen. Das war nur in Bayern der Fall und hat sich inzwischen geändert.
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