Sars-CoV-2 lässt sich mit Antigentests schnell nachweisen – allerdings haben sie ihre Tücken. Sie sind etwas ungenauer und zum Testen daheim taugen auch sie bisher nicht.
Zur aktuellen Corona-Teststrategie in Deutschland gehört die Ausweitung von Antigen-Schnellstests. Das sieht die neue Testverordnung vor (Stand 15.10.2020). Die Tests sollen an erster Stelle in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen eingesetzt werden, sagt die Ärztin und Journalistin Julia Fischer. Diese Testart wird auch Point-of-Care-Antigentest genannt, weil die Probe vor Ort analysiert werden kann und nicht ins Labor muss.
Die Verordnung sieht vor, positive Ergebnisse zusätzlich mit einem PCR-Test zu bestätigen. Die Schnelltests seien weniger sensitiv, ihre Ergebnisse grundsätzlich etwas weniger zuverlässig, sagt Julia Fischer.
"Die Gefahr ist aber hoch, dass er zu viele Infektionen eben nicht erkennt, weil die Person zum Beispiel noch nicht oder nicht mehr ausreichend Virus im Hals hat."
Auch wenn das Auswerten der Antigen-Schnelltests so einfach ist, wie etwa bei einem Schwangerschaftstest, eignet sich auch dieses Verfahren nicht zum Selbsttesten.
Zahl der Testkits ist begrenzt
Die Entnahme des Testmaterials müsse im Rachen und tief in der Nase erfolgen und das sei eine Aufgabe für medizinisch geschultes Personal. Über alternative Verfahren, bei denen unter anderem auch Blut getestet werden kann, haben wir mit Julia Fischer nicht gesprochen. Diese gelten weiterhin als nicht zuverlässig genug. Sie weist darauf hin, dass die Zahl der Testkits, die Material aus dem Nasen-Rachenraum testen, begrenzt ist.
"Ab November wird es ungefähr neun Millionen Tests geben. Und die sind vermutlich relativ schnell weggetestet."
Bewohnerinnen, Bewohner, Beschäftigte und auch Besucherinnen und Besucher von Krankhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen möglichst einmal pro Woche getestet werden können, wenn die Einrichtungen das in entsprechenden Testkonzepten verlangen.
PCR-Labortests bleiben wichtig
Anspruch auf einen Corona-Test haben auch Kontaktpersonen, die vom Arzt oder vom Gesundheitsamt als solche identifiziert werden. Etwa Menschen, die mit einer nachweislich infizierten Person in einem Haushalt leben, in einer Firma arbeiten oder in einer Schulklasse sind oder die in den vorherigen zehn Tagen durch die Corona-Warn-App eine entsprechende Warnung erhalten haben.
Außerdem haben Menschen, die aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen, Anspruch auf einen Corona-Test innerhalb von zehn Tagen. In all diesen Fällen sollen weiterhin vorrangig PCR-Tests zum Einsatz kommen. Für Julia Fischer haben die Antigen-Schnelltests am ehesten noch eine entlastende Funktion.
"Die Antigen-Tests sind eine Entlastung, aber keine alleinige Lösung."
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