Jens Spahn kann nur empfehlen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen abzusagen. Kommunen vor Ort entscheiden darüber. Ob Veranstalter entschädigt werden, ist juristisch umstritten.

Die Bundesregierung kann und darf Veranstaltungen ab einer bestimmten Größe nicht deutschlandweit absagen, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verlangsamen. Sie kann nur Empfehlungen aussprechen. Letztlich entscheiden und anweisen müssen die Gesundheitsämter vor Ort – also jede Stadt oder Gemeinde einzeln. Das ist im Infektionsschutzgesetz geregelt.

"In Paragraf 28 steht, dass die zuständige Behörde Veranstaltungen beschränken, verbieten oder schließen kann. Das muss auf einer niedrigeren Ebene gemacht werden, nämlich vom Gesundheitsamt."
Klaus Remme, Korrespondent im Hauptstadtstudio

In diesem Gesetz zeigt sich der Föderalismus in Deutschland und dieser sei historisch begründet, sagt Klaus Remme. In der Praxis habe Föderalismus eben Vor- und Nachteile. Mit der fragmentierten Bildungspolitik, der quälenden Kompromisssuche zwischen Bund- und Ländern würden eben oft die Nachteile betont, einer der Vorteile ist, dass passende Lösungen vor Ort gesucht und verantwortet werden können.

"Das hat historische Wurzeln. Da kommen wir zu grundlegenden Dingen des Föderalismus in Deutschland und zu der Tatsache, dass wir eben durchaus schlechte Erfahrungen mit zentraler Gewalt gemacht haben."
Klaus Remme, Korrespondent im Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio

Die Absage von Veranstaltungen hat auch einen finanziellen Aspekt: Gesundheitsämter könnten zu Entschädigungen verpflichtet sein. Das ist in Paragraf 65 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Juristisch strittig bleibt, ob die Absage von Veranstaltungen eine behördliche Anweisung ist.

"Fraglich ist unter Juristen, ob die Absage von Veranstaltungen eine behördliche Anweisung ist und ob das in diesen Bereich der zu zahlenden Entschädigungen fällt. Einige sagen Ja, andere sagen Nein."
Klaus Remme, Korrespondent im Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio

Auf Bundesebene hat Angela Merkel bereits finanzielle Mittel in Aussicht gestellt – ohne sich zu präzisieren. Sie verglich dabei die Covid-19-Pandemie indirekt mit der letzten Finanzkrise zu Beginn der 2010er Jahre.

"Merkel hat klargemacht, dass in dieser Krise gilt, was schon zu Zeiten der Finanzkrise richtig war. Es wird getan, was immer notwendig ist."
Klaus Remme, Korrespondent im Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio
Shownotes
Covid-19
Veranstaltungen absagen: Der Bund empfiehlt, kommunale Ämter handeln
vom 11. März 2020
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Klaus Remme, Korrespondent im Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio